2.4/
Verpflegung in der Betriebskantine | Lesen B2 Beruf
Lesen Sie die Texte und die Aufgaben. Ist die Aussage dazu richtig oder falsch und welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?
In unserem Unternehmen wird im Drei-Schicht-Betrieb gearbeitet, sodass der Betrieb an allen sieben Tagen der Woche rund um die Uhr läuft. Aus diesem Grund ist auch die Kantine jederzeit geöffnet und steht den Mitarbeitenden durchgehend zur Verfügung.
Damit es während der Mittagszeit nicht zu langen Warteschlangen kommt, wurden in Absprache mit dem Betriebsrat feste Essenszeiten für einzelne Abteilungen eingeführt. Die Beschäftigten aus Produktion und Lager essen in der ersten Gruppe zwischen 12:00 und 13:00 Uhr. Anschließend nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung die Kantine von 13:00 bis 14:00 Uhr.
Neben warmen Mahlzeiten können die Mitarbeitenden jederzeit kleine Gerichte, Snacks oder Getränken aus den Automaten in der Kantine erhalten, zum Beispiel Suppen oder Nudelgerichte. Außerdem steht dort eine Mikrowelle bereit, in der mitgebrachte Speisen aufgewärmt werden können.
Getränkeautomaten mit warmen und kalten Getränken befinden sich zusätzlich auf jeder Etage des Firmengebäudes.
Die Kantine ist rund um die Uhr geöffnet.
a) richtig
b) falsch
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
a) können auch nachts in der Kantine essen.
b) erhalten in der Kantine keine Getränke.
c) müssen in der Mittagszeit häufig lange warten.
2.5/
Datenschutz und Schulungen | Lesen B2 Beruf
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In unserem Unternehmen gelten die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten unserer Beschäftigten dürfen grundsätzlich nur dann erfasst werden, wenn zuvor eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie bereits ein Formular erhalten und unterschrieben. Damit haben Sie bestätigt, dass Sie mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten einverstanden sind.
Falls Sie später Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten Herrn Berger (Durchwahl -516) oder an seine Vertreterin Frau Marković (Durchwahl -227) wenden.
Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, dass sie ihre Kenntnisse im Bereich Datenschutz regelmäßig aktualisieren. Deshalb bieten wir in jedem Jahr entsprechende Schulungen an. Diese Seminare werden von unserem externen Partner DataPro durchgeführt und finden zu verschiedenen Terminen, jeweils am Wochenende, in unseren eigenen Räumen statt. Die Teilnahme wird als Arbeitszeit anerkannt und ist für alle Beschäftigten kostenlos.
Eine solche Schulung muss jedoch nicht jedes Jahr besucht werden. Spätestens nach drei Jahren ist eine Teilnahme verpflichtend. Der Nachweis darüber erfolgt durch ein Zertifikat, das Sie bitte unaufgefordert bei der Personalabteilung einreichen.
Sie können statt des Seminars bei DataPro auch eine vergleichbare Fortbildung bei einem anderen Anbieter besuchen. In diesem Fall ist es allerdings notwendig, die Teilnahme vorher mit der Personalabteilung abzustimmen. Nur dann kann die Schulung genehmigt und die Kostenübernahme zugesichert werden.
Die Mitarbeitenden müssen jedes Jahr an einer Datenschutzschulung teilnehmen.
a) richtig
b) falsch
Die Teilnahme an der Schulung
a) wird als Arbeitszeit angerechnet.
b) ist kostenpflichtig.
c) muss bei DataPro stattfinden.
2.6/
Rauchen im Betrieb | Lesen B2 Beruf
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In unserem gesamten Unternehmen gelten verbindliche Regelungen zum Rauchen. Auf dem Gelände stehen dafür mehrere deutlich markierte Bereiche zur Verfügung, die durch entsprechende Schilder ausgewiesen sind. Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste ausschließlich in den vorgesehenen Aschenbechern.
Beachten Sie jedoch, dass das Rauchen im Außenbereich rund um die Fertigungshallen nur eingeschränkt erlaubt ist. Innerhalb eines Abstands von mindestens 50 Metern zu diesen Gebäuden ist Rauchen auch im Freien verboten. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss zunächst mit einer Abmahnung rechnen. Bei erneutem Fehlverhalten können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung folgen.
Die Regelung gilt nicht nur für klassische Zigaretten, sondern ebenso für Zigarren, Pfeifen, ähnliche Rauchwaren sowie auch für E-Zigaretten.
Bei betrieblichen Veranstaltungen darf auf der Dachterrasse von Gebäude B geraucht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Tür zur Terrasse geschlossen bleibt.
Raucherpausen während des Arbeitstags sind grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Pausen nicht als Arbeitszeit gelten. Aus diesem Grund müssen Beschäftigte sich vor Beginn der Pause am Zeiterfassungssystem abmelden und nach der Rückkehr wieder anmelden.
Da Raucherpausen nicht zur vergüteten Arbeitszeit gehören, besteht in dieser Zeit auch kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Kommt es also während einer solchen Pause zu einem Unfall, ist dieser nicht versichert.
Zur Förderung der Gesundheit unterstützen wir unsere Mitarbeitenden gemeinsam mit unserer Betriebskrankenkasse bei der Teilnahme an einem Kurs zur Rauchentwöhnung. Wenn Sie dazu Fragen haben oder weitere Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.
Das Rauchverbot auf dem Betriebsgelände gilt nicht für E-Zigaretten.
a) richtig
b) falsch
Raucher
a) bekommen zusätzliche Informationen zu den Rauchregelungen bei der Personalabteilung.
b) sind während der Raucherpause bei Unfällen versichert.
c) müssen ihre Pausen im Zeiterfassungssystem erfassen.
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