5.10.
Allgemeine Reisebedingungen des Reiseveranstalters | Lesen B2 Goethe
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen?
Vier Überschriften werden nicht gebraucht.
Reisebedingungen
Inhaltsverzeichnis
a) Rücktritt durch die reisende Person
b) Preisnachlässe und Vergünstigungen
c) Änderung der Buchung
d) Reisedokumente
e) Reklamationen
f) Rücktritt durch das Reiseunternehmen
g) Zahlungsmodalitäten
§0. Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einer Reise, die über das Buchungsformular erfolgt, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Buchungssysteme (z. B. Online-Plattformen) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt zustande, sobald die Annahme durch das Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** erfolgt. Diese Annahme wird durch eine Buchungsbestätigung bestätigt, die per E-Mail oder postalisch an die reisende Person übermittelt wird.
...
§1.
Es gelten die bei der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt durch die Kundin oder den Kunden entweder per Überweisung auf ein vom Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** benanntes Bankkonto oder durch Barzahlung im Reisebüro. Der vollständige Betrag ist spätestens zwei Tage vor dem Abreisetermin zu entrichten.
§2.
Werden auf Wunsch der reisenden Person nach Abschluss der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, ist das Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** berechtigt, pro reisender Person ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 Euro zu verlangen. Führt eine solche Änderung zu höheren Reisekosten seitens der Leistungsträger, ist die entstehende Preisdifferenz von der reisenden Person zu tragen.
§3.
Tritt die reisende Person die Reise nicht an, ist dies schriftlich mitzuteilen. Für sämtliche touristischen Leistungen des Reisebüros **Sonnenweg Reisen GmbH** fallen in diesem Fall folgende Stornokosten an: bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 60 Euro; bis zum 23. Tag vor Reisebeginn 30 %; bis zum 16. Tag vor Reisebeginn 40 %; bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 55 %; vom 7. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 85 %. Am Tag des Reiseantritts sowie bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden 95 % des Reisepreises berechnet.
Reisebedingungen
Inhaltsverzeichnis
a) Rücktritt durch die reisende Person
b) Preisnachlässe und Vergünstigungen
c) Änderung der Buchung
d) Reisedokumente
e) Reklamationen
f) Rücktritt durch das Reiseunternehmen
g) Zahlungsmodalitäten
§0. Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einer Reise, die über das Buchungsformular erfolgt, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Buchungssysteme (z. B. Online-Plattformen) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt zustande, sobald die Annahme durch das Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** erfolgt. Diese Annahme wird durch eine Buchungsbestätigung bestätigt, die per E-Mail oder postalisch an die reisende Person übermittelt wird.
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§1. Rücktritt durch die reisende PersonPreisnachlässe und VergünstigungenÄnderung der BuchungReisedokumenteReklamationenRücktritt durch das ReiseunternehmenZahlungsmodalitäten
Es gelten die bei der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt durch die Kundin oder den Kunden entweder per Überweisung auf ein vom Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** benanntes Bankkonto oder durch Barzahlung im Reisebüro. Der vollständige Betrag ist spätestens zwei Tage vor dem Abreisetermin zu entrichten.
§2. Rücktritt durch die reisende PersonPreisnachlässe und VergünstigungenÄnderung BuchungReisedokumenteReklamationenRücktritt durch das ReiseunternehmenZahlungsmodalitäten
Werden auf Wunsch der reisenden Person nach Abschluss der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, ist das Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** berechtigt, pro reisender Person ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 Euro zu verlangen. Führt eine solche Änderung zu höheren Reisekosten seitens der Leistungsträger, ist die entstehende Preisdifferenz von der reisenden Person zu tragen.
§3. Rücktritt durch die reisende PersonPreisnachlässe und VergünstigungenÄnderung der BuchungReisedokumenteReklamationenRücktritt durch das ReiseunternehmenZahlungsmodalitäten
Tritt die reisende Person die Reise nicht an, ist dies schriftlich mitzuteilen. Für sämtliche touristischen Leistungen des Reisebüros **Sonnenweg Reisen GmbH** fallen in diesem Fall folgende Stornokosten an: bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 60 Euro; bis zum 23. Tag vor Reisebeginn 30 %; bis zum 16. Tag vor Reisebeginn 40 %; bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 55 %; vom 7. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 85 %. Am Tag des Reiseantritts sowie bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden 95 % des Reisepreises berechnet.
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Aufgabe 1 – §1
Richtige Antwort: ✅ Zahlungsmodalitäten
Erklärung: In §1 wird festgelegt, wie und bis wann der Reisepreis zu bezahlen ist. Der Paragraf nennt die akzeptierten Zahlungsarten (Überweisung oder Barzahlung) sowie den Zeitpunkt, zu dem der vollständige Reisepreis spätestens zu entrichten ist. Damit regelt der Text eindeutig die Zahlungsbedingungen und passt inhaltlich zur Überschrift „Zahlungsmodalitäten“.
Aufgabe 2 – §2
Richtige Antwort: ✅ Änderung der Buchung
Erklärung: §2 behandelt Änderungen, die die reisende Person nach der Buchung vornehmen möchte, etwa beim Reisetermin, Reiseziel, der Unterkunft oder der Beförderungsart. Zudem werden die dafür anfallenden Bearbeitungsgebühren und mögliche Mehrkosten geregelt. Der Schwerpunkt liegt somit klar auf Buchungsänderungen, weshalb die Überschrift „Änderung der Buchung“ korrekt ist.
Aufgabe 3 – §3
Richtige Antwort: ✅ Rücktritt durch die reisende Person
Erklärung: In §3 wird beschrieben, was gilt, wenn die reisende Person die Reise nicht antritt oder storniert. Der Paragraf legt die Höhe der Stornokosten in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fest. Es geht somit ausschließlich um den Rücktritt seitens der reisenden Person, sodass die Überschrift „Rücktritt durch die reisende Person
“ inhaltlich genau zutrifft.
5.11.
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek „Am Markt“
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen?
Vier Überschriften werden nicht gebraucht.
Benutzungsordnung
Inhaltsverzeichnis
a) Reservierung von Medien
b) Gebühren für die Ausleihe
c) Ausleihbedingungen
d) Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
e) Medienangebot
f) Mitgliedschaft
g) Verlust oder Beschädigung von Medien
§0. Über die Bibliothek
Die Stadtbibliothek „Am Markt“ ist als Verein organisiert und konfessionell sowie politisch unabhängig. Sie steht sämtlichen interessierten Personen zur Nutzung offen.
...
§1. Reservierung von MedienGebühren für die AusleiheAusleihbedingungenVoraussetzungen für eine MitgliedschaftMedienangebotMitgliedschaftVerlust oder Beschädigung von Medien
Erwachsene Nutzerinnen und Nutzer, die ein Jahresabonnement abschließen, werden automatisch Mitglieder des Vereins. Der Austritt aus dem Verein ist spätestens bis zum Ende des laufenden Jahres mündlich oder schriftlich zu erklären.
§2. Reservierung von MedienGebühren für die AusleiheAusleihbedingungenVoraussetzungen für eine MitgliedschaftMedienangebotMitgliedschaftVerlust oder Beschädigung von Medien
Zum Bestand der Bibliothek zählen Taschenbücher, Sachbücher sowie Reiseführer. Darüber hinaus stehen Kinder- und Jugendbücher sowie Belletristik zur Verfügung. Ebenfalls angeboten werden fremdsprachige Bücher. Zum Medienangebot gehören außerdem E-Books und Hörbücher. Des Weiteren umfasst der Bestand Comics und Zeitschriften. Zusätzlich können Musik-CDs, DVD-Filme sowie Konsolenspiele ausgeliehen werden. Der elektronische Katalog ist sowohl in den Räumen der Bibliothek als auch auf der Internetseite einsehbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erläutern die Nutzung des Katalogs bei Bedarf gern.
§3. Reservierung von MedienGebühren für die AusleiheAusleihbedingungenVoraussetzungen für eine MitgliedschaftMedienangebotMitgliedschaftVerlust oder Beschädigung von Medien
Formalitäten
Bei jeder Ausleihe ist der persönliche Mitgliedsausweis vorzulegen.
Jahresabonnement
Mit dem Jahresabonnement können Bücher, Hörbücher, Comics und Zeitschriften in unbegrenzter Anzahl für einen Zeitraum von 21 Tagen entliehen werden. Eine einmalige Verlängerung um weitere 21 Tage ist möglich. Musik-CDs dürfen unbegrenzt für 14 Tage ausgeliehen werden; eine einmalige Verlängerung um zusätzliche 14 Tage ist zulässig.
Jahresabonnement plus
Zusätzlich zu den Leistungen des regulären Jahresabonnements umfasst das Jahresabonnement plus die Ausleihe von E-Books, drei DVD-Filmen für 14 Tage sowie zwei Konsolenspielen für 21 Tage. Eine Verlängerung dieser zusätzlichen Ausleihen ist nicht vorgesehen.
Vorgemerkte Medien
Für vorgemerkte Medien ist eine Verlängerung der Ausleihfrist ausgeschlossen.
Mahnungen
Nach Überschreiten der Leihfrist werden Mahnungen versendet. Pro Mahnung wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Zusätzlich zu den Kosten der vierten Mahnung wird der aktuelle Neupreis des ausgeliehenen Mediums in Rechnung gestellt.
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Aufgabe 1 – §1
Richtige Antwort: ✅ Mitgliedschaft
Erklärung: In §1 wird geregelt, dass erwachsene Nutzerinnen und Nutzer mit Abschluss eines Jahresabonnements automatisch Mitglieder des Vereins werden und wie der Austritt aus dem Verein erfolgt. Der Paragraf beschreibt damit Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft selbst und passt daher inhaltlich eindeutig zur Überschrift „Mitgliedschaft“.
Aufgabe 2 – §2
Richtige Antwort: ✅ Medienangebot
Erklärung: §2 enthält eine ausführliche Auflistung aller Medien, die von der Stadtbibliothek angeboten werden, darunter Bücher, E-Books, Hörbücher, Zeitschriften, CDs, DVDs und Konsolenspiele. Außerdem wird der elektronische Katalog erwähnt. Der Schwerpunkt liegt klar auf Art und Umfang des Bestands, weshalb die Überschrift „Medienangebot“ am besten passt.
Aufgabe 3 – §3
Richtige Antwort: ✅ Ausleihbedingungen
Erklärung: In §3 werden die konkreten Regeln für die Ausleihe festgelegt, zum Beispiel die Vorlage des Mitgliedsausweises, Leihfristen, Verlängerungsmöglichkeiten, Unterschiede zwischen den Abonnements sowie Mahngebühren bei Fristüberschreitung. Damit geht es um die Bedingungen, unter denen Medien ausgeliehen werden können, sodass die Überschrift „Ausleihbedingungen“ inhaltlich zutreffend ist.
5.12.
Benutzungsordnung der Universitätsbibliotheken | Lesen B2 Goethe
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen?
Vier Überschriften werden nicht gebraucht.
Benutzungsordnung
Inhaltsverzeichnis
a) Entgelte und Gebührenregelungen
b) Ausleihe per Versand (Fernleihe)
c) Digitale Informationsangebote
d) Einschränkungen bei der Nutzung von Informationsträgern
e) Ersatz bei Medienverlust oder -beschädigung
f) Lesesaalordnung
g) Allgemeine Nutzungsvorschriften
§0. Allgemeines
Die Universitätsbibliothek ist Bestandteil der Serviceeinrichtung für Bibliotheks- und Archivwesen der Universität Wien und setzt sich aus einer Zentralbibliothek sowie mehreren Fachbereichsbibliotheken zusammen. Als Bibliotheken der Universität Wien gelten sowohl die Universitätsbibliothek selbst als auch die den Instituten zugeordneten Bibliotheken.
...
§28.
Jede natürliche Person ist berechtigt, die Leistungen der Bibliotheken der Universität Wien zu nutzen. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Bibliotheken der Universität Wien oder mit der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen erkennt die nutzende Person die jeweils gültige Fassung der Benutzungsordnung der Bibliotheken der Universität Wien einschließlich aller Anhänge als verbindlich an.
§29.
Informationsträger, die in keiner anderen öffentlich zugänglichen Bibliothek in Wien verfügbar sind, können über einen Dokumentlieferdienst beschafft werden. Die Bereitstellung der angeforderten Medien erfolgt nach Vorgabe der liefernden Bibliothek entweder zur Nutzung in den Räumen der Universitätsbibliothek oder durch Ausleihe gegen Vorlage des Bibliotheksausweises beziehungsweise durch Zusendung der Dokumente. Für die auf diesem Weg beschafften Informationsträger ist ein Kostenbeitrag gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung zu entrichten.
§30.
Für verloren gegangene oder beschädigte Informationsträger ist von der Benutzerin oder dem Benutzer ein gleichwertiges Ersatzexemplar bereitzustellen. Als beschädigt gelten auch Medien, die mit handschriftlichen Vermerken oder sonstigen Notizen versehen zurückgegeben werden. Nach vorheriger Abstimmung mit der Bibliothek kann der verlorene oder beschädigte Informationsträger auf Kosten der Benutzerin oder des Benutzers von der Universitätsbibliothek erneut beschafft werden. Eine eigenständige Reparatur der Medien ist nicht zulässig.
Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Allgemeine Nutzungsvorschriften
Erklärung: In §28 wird grundsätzlich geregelt, wer die Universitätsbibliotheken nutzen darf und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Mit dem Betreten der Bibliothek oder der Nutzung ihrer Dienstleistungen erkennen Nutzerinnen und Nutzer die Benutzungsordnung als verbindlich an. Damit werden allgemeine Rechte und Pflichten aller Nutzenden festgelegt, was inhaltlich eindeutig zu den „Allgemeinen Nutzungsvorschriften“ passt.
Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Ausleihe per Versand
Erklärung: §29 beschreibt die Beschaffung von Informationsträgern über einen Dokumentlieferdienst, wenn diese in anderen Wiener Bibliotheken nicht verfügbar sind. Dabei geht es um die Nutzung von Fernleihe bzw. Dokumentversand, einschließlich der möglichen Zusendung von Medien und eines dafür vorgesehenen Kostenbeitrags. Der Schwerpunkt liegt somit klar auf der „Ausleihe per Versand (Fernleihe)“.
Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Ersatz bei Medienverlust oder -beschädigung
Erklärung: In §30 wird festgelegt, wie bei verlorenen oder beschädigten Informationsträgern zu verfahren ist. Nutzerinnen und Nutzer müssen ein gleichwertiges Ersatzexemplar bereitstellen oder die Kosten für eine Neubeschaffung übernehmen. Damit regelt der Paragraf ausdrücklich die Haftung und den Ersatz bei Medienverlust oder -beschädigung, sodass diese Überschrift inhaltlich eindeutig zutrifft.