Chủ Nhật, 19 tháng 4, 2026

5.22. - 23. -

 Hausordnung der Wohnanlage | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Nutzung der gemeinschaftlichen Wascheinrichtungen

b) Abstellen von Kraftfahrzeugen

c) Sicherheitsbestimmungen

d) Haltung von Haustieren

e) Lärmschutzregelungen

f) Entsorgung von Abfällen

g) Sauberkeitspflichten

§0. Sauberkeit

Gebäude und Grundstück sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Verunreinigungen müssen unverzüglich von der verantwortlichen verursachenden Person beseitigt werden. Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind verpflichtet, in gemeinsam genutzten Innenbereichen sowie auf den Außenflächen auf Sauberkeit zu achten.

...

§28.

Ruhestörende Geräusche sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 07:00 Uhr gelten allgemeine Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Fernseh-, Radio- und andere Tonwiedergabegeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Musizieren ist erlaubt, jedoch ausschließlich in Zimmerlautstärke und nur außerhalb der festgelegten Ruhezeiten. Handwerkliche Tätigkeiten in Wohnung, Hof oder Garten, bei denen störende Geräusche entstehen können (z. B. Bohren, Rasenmähen, Hämmern, Sägen u. Ä.), dürfen von Montag bis Samstag ausschließlich in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr durchgeführt werden.

§29

Das Studentenwerk setzt sich für eine Verringerung der Müllkosten ein und stellt Möglichkeiten zur getrennten Entsorgung von Abfällen zur Verfügung. Die Mieterinnen und Mieter sind ausdrücklich verpflichtet, im Rahmen der vorhandenen Angebote eine Mülltrennung vorzunehmen. Hierzu sind auch die bereitgestellten städtischen Sammelbehälter für Glas, Papier und Karton zu verwenden. Auskünfte zu Einzelheiten der Abfalltrennung sowie zu den Standorten der Entsorgungscontainer erteilen die Hausmeister.

§30.

Alle Wohnungen sind mit Rauchmeldern ausgestattet, die einmal jährlich gewartet werden. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen oder stark geruchsbildenden Stoffen in Kellerräumen, auf Dachböden, in Tiefgaragen oder in den Wohnungen ist untersagt. Bei Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen ist im Falle eines Mangels unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen. Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen nicht erlaubt.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Lärmschutzregelungen

Erklärung: In §28 werden konkrete Ruhezeiten festgelegt und es wird geregelt, wann und in welcher Lautstärke Fernsehen, Musikhören, Musizieren oder handwerkliche Tätigkeiten erlaubt sind. Der gesamte Paragraph befasst sich ausschließlich mit der Vermeidung von Lärm und dem Schutz der Ruhe der Bewohner.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Entsorgung von Abfällen

Erklärung: §29 behandelt die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Es wird beschrieben, welche Sammelbehälter zu nutzen sind und dass die Mieter zur Mülltrennung verpflichtet sind. Inhaltlich passt der Paragraph eindeutig zur Überschrift „Entsorgung von Abfällen“.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Sicherheitsbestimmungen

Erklärung: In §30 geht es um Maßnahmen zum Brandschutz und zur allgemeinen Sicherheit, etwa Rauchmelder, den Umgang mit gefährlichen Stoffen, Verhalten bei Schäden an Gas- oder Wasserleitungen sowie Grillverbote. Diese Regeln dienen dem Schutz der Bewohner und fallen daher unter „Sicherheitsbestimmungen“.

5.23.

Benutzungsordnung der Stadtteilbibliothek | Lesen B2 Goethe

Sie möchten sich in der Schulbibliothek anmelden und lesen die Benutzungsordnung.

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Benutzungsordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Aufenthalt in den Lesesälen

b) Servicezeiten

c) Entgelte und Gebühren

d) Umgang mit ausgeliehenen Medien

e) Ausleihe von Medien

f) Verwendung digitaler Angebote

g) Aufgaben und Rechte des Bibliotheksteams

§0. Registrierung

Wer die Stadtteilbibliothek nutzen möchte, muss sich unter Angabe persönlicher Daten anmelden. Bei minderjährigen Personen ist die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennen alle Nutzerinnen und Nutzer diese Benutzungsordnung als verbindlich an. Jede angemeldete Person erhält einen persönlichen Bibliotheksausweis, der nicht an andere weitergegeben werden darf.

...

§28.

Medien können für einen Zeitraum von vier Wochen entliehen werden. Ist die Bibliothek am vorgesehenen Rückgabetag geschlossen, gilt der nächste Öffnungstag als Abgabetermin. Eine Ausleihe ist ausschließlich vor Ort in der Bibliothek möglich. Die Leihfrist kann bei Vorlage des Bibliotheksausweises einmalig verlängert werden. Die Ausleihe aus dem Bestand der Stadtteilbibliothek ist kostenlos. Es dürfen maximal vier Medien gleichzeitig entliehen werden. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Medien an andere Personen ist nicht erlaubt.

§29.

Alle Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, mit den entliehenen Medien sorgfältig umzugehen und sie vor Veränderungen, Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Als Beschädigung gelten unter anderem Markierungen, Unterstreichungen oder Eintragungen. Für jede Beschädigung oder für den Verlust ausgeliehener Medien haftet die nutzende Person beziehungsweise bei Minderjährigen deren Eltern oder Erziehungsberechtigte.

§30.

Innerhalb der Räumlichkeiten der Bibliothek ist darauf zu achten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gestört werden. Darüber hinaus gilt die Hausordnung der Bibliothek. Das Mitbringen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind nicht gestattet. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist auch dann Folge zu leisten, wenn diese im Einzelfall von den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung abweichen.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Ausleihe von Medien

Erklärung: §28 regelt подробно die Bedingungen der Ausleihe: Leihfrist, Verlängerung, maximale Anzahl der Medien, Rückgaberegeln sowie das Verbot der Weitergabe an andere Personen. Inhaltlich passt dieser Paragraph eindeutig zur Überschrift „Ausleihe von Medien“.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Umgang mit ausgeliehenen Medien

Erklärung: In §29 wird festgelegt, wie ausgeliehene Medien zu behandeln sind. Es geht um sorgfältigen Umgang, den Schutz vor Beschädigungen sowie um die Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Damit entspricht der Inhalt genau der Überschrift „Umgang mit ausgeliehenen Medien“.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Aufenthalt in den Lesesälen

Erklärung: §30 enthält Verhaltensregeln für den Aufenthalt in den Bibliotheksräumen. Dazu gehören Rücksichtnahme auf andere Besucher, das Verbot von Essen und Trinken sowie das Befolgen der Anweisungen des Personals. Diese Punkte betreffen eindeutig den „Aufenthalt in den Lesesälen“.

5.24.

  Hausregeln Gästehaus „Sonnenblick“ | Lesen B2 Goethe

Sie sind in einem Hotel und lesen die Hausordnung.
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht.

38% (9 von 24 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

§0. Zutritt und Schließsystem
Nach Ihrer Ankunft in unserem Gästehaus melden Sie sich bitte an der Rezeption an. Dort erhalten Sie für jedes von Ihnen reservierte und bezogene Zimmer eine sogenannte Zimmerkarte (elektronischer Schlüssel). Diese Karte ermöglicht Ihnen den Zutritt zu Ihrem Zimmer während des gesamten Aufenthalts. Bei Ihrer Abreise sind alle ausgegebenen Zimmerkarten vollständig an der Rezeption abzugeben.
...

§28.

Wir bitten alle Gäste darum, ihr Verhalten so auszurichten, dass weder andere Hausgäste noch die Anwohner in der Umgebung beeinträchtigt oder belästigt werden.

§29.

Zum Schutz unserer Umwelt möchten wir darauf hinweisen, dass Wasser und elektrische Energie wertvolle Ressourcen sind. Bitte lassen Sie Wasserhähne nicht unnötig laufen. Nach dem Lüften schließen Sie die Fenster wieder sorgfältig. Unterstützen Sie uns beim sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und Waschmitteln und beachten Sie folgende Hinweise: „Handtücher auf dem Boden bedeuten: bitte austauschen.“ „Handtücher auf der Halterung signalisieren: ich benutze sie weiter.“

§30.

Falls es im Brandfall nicht möglich sein sollte, das Treppenhaus zu nutzen, verwenden Sie bitte das deutlich gekennzeichnete Fluchtfenster. Sollte auch der Zugang zur Außentreppe versperrt sein, bleiben Sie bitte in Ihrem Zimmer, verschließen Sie die Tür (nicht abschließen) und machen Sie sich am geöffneten Fenster für Rettungskräfte bemerkbar.
...

§35. Zusatzregel zur Nachtruhe
Im Interesse aller Hausgäste bitten wir Sie, Ihr Fernsehgerät ab 21:30 Uhr ausschließlich in Zimmerlautstärke zu betreiben. In Mehrbettzimmern gilt: Auf Wunsch auch nur eines Gastes sind Licht und Ruhe einzuhalten. Auch auf den Fluren und im Treppenbereich ist darauf zu achten, keine störenden Geräusche zu verursachen.
Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Ruhezeiten

Erklärung: In §28 werden die Gäste dazu aufgefordert, sich so zu verhalten, dass weder andere Hausgäste noch Anwohner gestört oder belästigt werden. Der Fokus liegt damit klar auf Rücksichtnahme und der Einhaltung von Ruhe, was inhaltlich zur Überschrift „Ruhezeiten“ passt.

Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Ressourcenschonung

Erklärung: §29 thematisiert den sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und Waschmitteln. Auch die Hinweise zur Handtuchnutzung dienen dem Ziel, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Deshalb passt hier die Überschrift „Ressourcenschonung“.

Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Verhalten bei Zwischenfällen

Erklärung: In §30 wird genau erklärt, wie sich Gäste im Brandfall verhalten sollen, welche Fluchtwege zu nutzen sind und was zu tun ist, wenn diese nicht zugänglich sind. Es handelt sich eindeutig um Anweisungen für einen Notfall, also um „Verhalten bei Zwischenfällen“.

Thứ Bảy, 18 tháng 4, 2026

5.19. - 20. - 21.

 5.19.

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Teilnahmebedingungen für ein Online-Gewinnspiel

Inhaltsverzeichnis

a) Wie werden die Gewinnerinnen und Gewinner bestimmt?

b) Woran erkenne ich, dass ich gewonnen habe?

c) Auf welche Weise erhalte ich meinen Gewinn?

d) Wer darf an dem Gewinnspiel teilnehmen?

e) Was geschieht, wenn ich mich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht zurückmelde?

f) Wie ist eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich?

g) Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

§0. Gewinnpreise

Durch die Teilnahme an diesem Gewinnspiel erhalten mehrere Personen die Gelegenheit, einen Einkaufsgutschein zu gewinnen, der in allen Filialen einer ausgewählten Supermarktkette eingelöst werden kann. Wie viele Gutscheine vergeben werden und welchen Wert sie jeweils haben, ist dem entsprechenden Text des Gewinnspiels zu entnehmen.

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§28. Wie werden die Gewinnerinnen und Gewinner bestimmt?Woran erkenne ich, dass ich gewonnen habe?Auf welche Weise erhalte ich meinen Gewinn?Wer darf an dem Gewinnspiel teilnehmen?Was geschieht, wenn ich mich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht zurückmelde?Wie ist eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich?Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Die Teilnahme an den einzelnen Verlosungen erfolgt innerhalb des jeweils festgelegten Zeitraums ausschließlich online über unsere Facebook-Seite. Voraussetzung ist, dass der Beitrag zum Gewinnspiel kommentiert wird, zum Beispiel mit einer kurzen Begründung, weshalb man den Gewinn erhalten möchte, oder indem eine andere Person im Kommentar erwähnt wird. Einsendungen auf dem Postweg werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Die genauen Zeiträume der jeweiligen Verlosungen sind den entsprechenden Gewinnspielbeiträgen auf Facebook zu entnehmen.

§29. Wie werden die Gewinnerinnen und Gewinner bestimmt?Woran erkenne ich, dass ich gewonnen habe?Auf welche Weise erhalte ich meinen Gewinn?Wer darf an dem Gewinnspiel teilnehmen?Was geschieht, wenn ich mich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht zurückmelde?Wie ist eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich?Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und steht jeder natürlichen Person offen. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme ist die wahrheitsgemäße Angabe aller für das Gewinnspiel relevanten personenbezogenen Daten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Teilnahme-Dienste sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede Person darf nur einmal teilnehmen. Mehrfachteilnahmen führen nicht zu höheren Gewinnchancen, da sie erkannt, gefiltert und von der Auslosung ausgeschlossen werden.

§30. Wie werden die Gewinnerinnen und Gewinner bestimmt?Woran erkenne ich, dass ich gewonnen habe?Auf welche Weise erhalte ich meinen Gewinn?Wer darf an dem Gewinnspiel teilnehmen?Was geschieht, wenn ich mich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht zurückmelde?Wie ist eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich?Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Die Benachrichtigung über einen Gewinn erfolgt dadurch, dass die gewinnende Person in einem Kommentar unter unserem Gewinnspielbeitrag auf Facebook genannt wird. Zusätzlich wird versucht, den Gewinner oder die Gewinnerin per privater Nachricht auf den Gewinn hinzuweisen. Anschließend übermittelt die gewinnende Person gegebenenfalls erforderliche Kontaktdaten ebenfalls per privater Nachricht über die entsprechende Funktion unserer Facebook-Seite.


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Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Wie ist eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich?

Erklärung: In §28 wird genau beschrieben, auf welche Weise man am Gewinnspiel teilnehmen kann. Es wird festgelegt, dass die Teilnahme ausschließlich online über Facebook erfolgt, wie der Beitrag zu kommentieren ist und dass Einsendungen auf anderem Weg nicht berücksichtigt werden. Der Fokus liegt klar auf dem Ablauf der Teilnahme.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Wer darf an dem Gewinnspiel teilnehmen?

Erklärung: §29 regelt, welche Personen grundsätzlich teilnehmen dürfen. Es wird erläutert, dass die Teilnahme kostenlos ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z. B. wahrheitsgemäße Angaben, Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen) und dass jede Person nur einmal teilnehmen darf. Damit geht es um die Teilnahmeberechtigung.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Woran erkenne ich, dass ich gewonnen habe?

Erklärung: In §30 wird erklärt, wie Gewinnerinnen und Gewinner über ihren Gewinn informiert werden. Die Benachrichtigung erfolgt durch einen öffentlichen Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag sowie zusätzlich per privater Nachricht. Der Paragraph beschreibt also eindeutig, woran man erkennt, dass man gewonnen hat.

5.20.

Badeordnung des Hallenbads | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Badeordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Umkleideräume

b) Sicherheitsvorschriften

c) Verantwortlichkeit und Haftung

d) Ziel und Geltungsbereich der Badeordnung

e) Sauberkeit und Körperpflege

f) Verhalten gegenüber anderen Badegästen

g) Nutzung der Duschanlagen

§0. Badezeiten

Die Nutzung des Schwimmbads ist auf die festgelegten Öffnungszeiten beschränkt. Der Badebetrieb endet jeweils dreißig Minuten vor der offiziellen Schließzeit des Bades, zu diesem Zeitpunkt ist das Schwimmbecken zu verlassen. Die jeweilige Schließzeit des Bades wird rechtzeitig über die Lautsprecheranlage bekannt gegeben.

...

§28.

Die Benutzung von Sprungbrettern, Sprungtürmen sowie weiteren Spiel- und Sportgeräten erfolgt auf eigene Verantwortung. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Nichtschwimmerinnen, Nichtschwimmer sowie ungeübte Personen dürfen sich ausschließlich im gekennzeichneten Nichtschwimmerbereich aufhalten. Personen, die nicht schwimmen können, müssen von geeigneten Begleitpersonen beaufsichtigt werden. Das Herumlaufen im Badebereich ist aufgrund der bestehenden Rutschgefahr nur eingeschränkt zulässig.

§29.

Das Baden ist ausschließlich in geeigneter Badekleidung gestattet. Kleinkinder haben Badehosen oder alternativ eine spezielle Schwimm- oder Bade­windel zu tragen. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung ist nicht erlaubt. Vor dem Betreten der Schwimmbecken ist das Duschen verpflichtend. Das Betreten der gekennzeichneten Barfußzonen mit Straßenschuhen ist untersagt.

§30.

Alle Besucherinnen und Besucher des Schwimmbads haben alles zu unterlassen, was geeignet ist, Ärger zu verursachen, den öffentlichen Anstand zu verletzen oder die Ruhe und Ordnung im Bad zu beeinträchtigen. Jede badende Person ist verpflichtet, auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist es nicht gestattet:

✓ Lärm zu verursachen, zu singen, zu pfeifen oder Rundfunkgeräte, Musikinstrumente sowie andere Tonträger zu benutzen,

✓ in sämtlichen Räumen zu rauchen,

✓ vom seitlichen Beckenrand in das Schwimmbecken zu springen.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Sicherheitsvorschriften

Erklärung: In §28 geht es um Regeln zur sicheren Nutzung des Schwimmbads. Es werden Gefahren angesprochen, zum Beispiel beim Springen, beim Laufen wegen Rutschgefahr oder beim Aufenthalt von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern. Außerdem wird festgelegt, dass den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten ist. Damit steht eindeutig die Sicherheit im Mittelpunkt.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Sauberkeit und Körperpflege

Erklärung: §29 regelt, welche Badekleidung getragen werden darf und dass vor dem Betreten der Schwimmbecken geduscht werden muss. Auch das Verbot von Unterwäsche unter der Badebekleidung und Straßenschuhen in Barfußzonen dient der Hygiene. Der Paragraph bezieht sich somit klar auf Sauberkeit und Körperpflege.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Verhalten gegenüber anderen Badegästen

Erklärung: In §30 wird festgelegt, wie sich Besucherinnen und Besucher gegenüber anderen Badegästen zu verhalten haben. Es geht um Rücksichtnahme, Ruhe und Ordnung sowie um konkrete Verbote wie Lärm, Rauchen oder gefährliches Springen. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf dem sozialen Verhalten im Schwimmbad.

5.21.

Prüfungsordnung | Lesen B2 Goethe

Prüfungsordnung

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Prüfungsordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Qualitätssicherung der Prüfungen

b) Aufsicht und Kontrolle

c) Entscheidung über die Zulassung

d) Identitätsnachweis

e) Ausschluss von der Prüfung

f) Aufbewahrung der Unterlagen

g) Voraussetzungen für die Teilnahme

§0. Termine

Das Prüfungszentrum legt sowohl den Ort als auch den Zeitpunkt der Anmeldung und der jeweiligen Prüfung fest. Pro Kalenderjahr werden vom Prüfungszentrum acht unterschiedliche Prüfungstermine angeboten. Mündliche Prüfungen finden in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.

...

§28.

Die Prüfungen stehen allen Interessierten offen und können unabhängig vom Erreichen eines Mindestalters sowie unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer mit Behinderungen gelten besondere zusätzliche Regelungen. Diese sind in den Richtlinien für barrierefreie Prüfungsbedingungen verbindlich festgelegt.

§29

Vor dem Betreten des Prüfungsraums sind alle Prüfungsteilnehmenden verpflichtet, ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen, damit Namen und persönliche Angaben mit der Anmeldeliste abgeglichen werden können. Das Prüfungszentrum ist dafür verantwortlich, die Identität der Prüfungsteilnehmenden zweifelsfrei zu überprüfen, gegebenenfalls auch erneut nach der Pause vor Beginn der mündlichen Prüfung.

§30.

Mindestens eine entsprechend qualifizierte Person stellt sicher, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Diese Person gibt während der Prüfung notwendige organisatorische Hinweise und überwacht, dass die Teilnehmenden selbstständig arbeiten und ausschließlich die zugelassenen Hilfsmittel verwenden. Sie ist berechtigt, Fragen zum Ablauf der Prüfung zu beantworten, jedoch nicht zu den Inhalten der Prüfungsaufgaben. Nach Beginn der Prüfung dürfen keine Fragen mehr beantwortet werden.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Voraussetzungen für die Teilnahme

Erklärung: §28 beschreibt, wer grundsätzlich an der Prüfung teilnehmen darf. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass weder ein Mindestalter noch eine bestimmte Staatsangehörigkeit erforderlich sind und dass es Sonderregelungen für Teilnehmende mit Behinderungen gibt. Damit geht es klar um die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Identitätsnachweis

Erklärung: In §29 wird geregelt, dass Prüfungsteilnehmende vor Betreten des Prüfungsraums ein amtliches Ausweisdokument vorlegen müssen. Ziel ist die eindeutige Überprüfung der Identität durch das Prüfungszentrum. Inhaltlich passt dieser Paragraph eindeutig zur Überschrift „Identitätsnachweis“.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Aufsicht und Kontrolle

Erklärung: §30 beschreibt die Aufgaben der Aufsichtsperson während der Prüfung. Dazu gehören die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs, die Kontrolle der zugelassenen Hilfsmittel sowie organisatorische Hinweise. Damit steht die Aufsicht und Kontrolle während der Prüfung im Mittelpunkt.


Thứ Sáu, 17 tháng 4, 2026

5.16. -17 - 18.

 5.16.

Regelungen zur privaten Kranken-Zusatzversicherung | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Regelungen

Inhaltsverzeichnis

a) Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes

b) Leistungen bei Unfällen

c) Stationäre Behandlung im Krankenhaus

d) Beginn des Versicherungsschutzes

e) Umfang der Zusatzversicherung

f) Kostenerstattung für Hilfsmittel

g) Zusatzversicherung für Angehörige

§0. Beitragshöhe

Die Höhe des monatlich oder jährlich zu entrichtenden Beitrags für die Kranken-Zusatzversicherung richtet sich nach dem Tarif, den die versicherte Person und das Versicherungsunternehmen im Versicherungsvertrag vereinbaren.

...

§1.

Die Kranken-Zusatzversicherung gewährt Versicherungsschutz bei Erkrankungen, Unfällen sowie bei allen weiteren im Vertrag festgelegten Ereignissen. Versichert sind alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einer versicherten Person infolge von Krankheit oder Unfall. Der Versicherungsschutz umfasst die vollständige Heilbehandlung und endet, sobald keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Der Versicherungsschutz gilt für Heilbehandlungen innerhalb Europas und kann durch zusätzliche Vereinbarungen auf Länder außerhalb Europas ausgeweitet werden.

§2.

Der Versicherungsschutz tritt zu dem im Versicherungsvertrag bestimmten Zeitpunkt in Kraft, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate. Heilbehandlungen, die während der Vertragsabschlüsse oder innerhalb der Wartezeit erfolgen, werden nicht erstattet. Für Leistungen aus den Bereichen Psychotherapie, Zahnmedizin und Kieferorthopädie gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. In besonderen Ausnahmefällen kann auf die Wartezeit verzichtet werden, sofern ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.

§3.

Art und Umfang der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem im Versicherungsvertrag festgelegten Tarif. Dabei ist Folgendes zu beachten: Die versicherte Person kann unter allen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten frei wählen. Bei psychotherapeutischen Behandlungen besteht der Leistungsanspruch nur dann, wenn es sich um eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychotherapie, eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie oder eine Fachärztin oder einen Facharzt für psychotherapeutische Medizin handelt.

Aufgabe 1 – §1

Richtige Antwort: ✅ Umfang der Zusatzversicherung

Erklärung: In §1 wird beschrieben, bei welchen Ereignissen Versicherungsschutz besteht und welche Heilbehandlungen übernommen werden. Der Paragraph legt fest, dass Krankheiten, Unfälle und weitere vertraglich vereinbarte Fälle abgedeckt sind und nennt auch den räumlichen Geltungsbereich. Damit geht es eindeutig um den Umfang der Zusatzversicherung.

Aufgabe 2 – §2

Richtige Antwort: ✅ Beginn des Versicherungsschutzes


Erklärung: §2 regelt, ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz greift. Es werden der Vertragsbeginn, die Wartezeiten sowie Ausnahmen davon genau erläutert. Der Fokus liegt somit klar auf dem Beginn des Versicherungsschutzes.

Aufgabe 3 – §3

Richtige Antwort: ✅ Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes

Erklärung: In §3 wird festgelegt, dass die versicherte Person ihre Ärztinnen und Ärzte frei wählen kann und unter welchen Voraussetzungen psychotherapeutische Behandlungen erstattet werden. Der Paragraph bezieht sich damit direkt auf die Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.

5.17.

Studienordnung des Bachelorstudiengangs | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Studienordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Abschluss des Bachelorprogramms

b) Struktur und Inhalte des Studiums

c) Dauer und Umfang des Studiums

d) Lehr- und Vermittlungsformen

e) Voraussetzungen für die Zulassung

f) Qualifikationsziele des Studiums

g) Studienaufenthalt im Ausland

§0. Beginn des Studiums

Die Aufnahme in den Studiengang ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.

...

§28.

Die grundlegende Zugangsvoraussetzung für das Studium wird durch den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 17 BremHG erbracht. Hierzu zählen insbesondere die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein durch eine zuständige staatliche Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

§29.

Die vorgesehene Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Der gesamte studentische Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium der Theaterwissenschaft beläuft sich auf insgesamt 180 Leistungspunkte. Das Studium kann zudem in Teilzeit absolviert werden. Bei einem Teilzeitstudium reduziert sich der jährliche studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem gewählten Teilzeitanteil. Die Regelstudienzeit verlängert sich in diesem Fall proportional. Über den beantragten Umfang des Teilzeitstudiums entscheidet der Prüfungsausschuss.

§30.

Das Studium umfasst verschiedene Lehrformate, darunter Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (Tut.), Seminare (S) sowie Praktika (P). Die für die Module verantwortlichen Personen können festlegen, dass zur Unterstützung des Präsenzstudiums eine digitale Lernplattform zur Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Voraussetzungen für die Zulassung

Erklärung: In §28 werden die formalen Zugangsvoraussetzungen für das Studium beschrieben. Der Paragraph legt fest, welche Arten von Hochschulzugangsberechtigungen anerkannt werden, etwa Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertige Zeugnisse. Damit geht es eindeutig um die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um zum Studium zugelassen zu werden.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Dauer und Umfang des Studiums

Erklärung: §29 informiert über die Regelstudienzeit, die Anzahl der Semester sowie den gesamten Arbeitsaufwand in Leistungspunkten. Außerdem werden Regelungen zum Teilzeitstudium und zur Verlängerung der Studienzeit erläutert. Der Inhalt bezieht sich klar auf die Dauer und den Umfang des Studiums.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Lehr- und Vermittlungsformen

Erklärung: In §30 werden die verschiedenen Lehrformate des Studiums genannt, zum Beispiel Vorlesungen, Seminare, Übungen, Tutorien und Praktika. Zusätzlich wird der Einsatz digitaler Lernplattformen beschrieben. Der Schwerpunkt liegt somit auf den Lehr- und Vermittlungsformen des Studiums.

5.18.

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis
a) Verhalten in der Kunstgalerie
b) Eintritt in die Ausstellungsräume
c) Verwahrung persönlicher Gegenstände
d) Cafébereich des Museums
e) Fundsachen
f) Beschwerden und Hinweise
g) Missachtung der Hausordnung

§0. Foto- und Filmaufnahmen
Das Anfertigen von Fotos und Videoaufnahmen innerhalb der Ausstellungsräume ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Dabei ist zu beachten, dass weder Stative noch Blitzgeräte oder zusätzliche Beleuchtung verwendet werden dürfen. In bestimmten Situationen kann das Fotografieren oder Filmen auch für private Zwecke vollständig untersagt sein.
...

§28.    Verhalten in der KunstgalerieEintritt in die AusstellungsräumeVerwahrung persönlicher GegenständeCafébereich des MuseumsFundsachenBeschwerden und HinweiseMissachtung der Hausordnung
Taschen sind beim Betreten oder Verlassen der Galerie auf Aufforderung des Aufsichtspersonals zur Kontrolle vorzuzeigen. Handtaschen, die größer als das Format DIN A4 sind, müssen aus Sicherheitsgründen an der Garderobe abgegeben oder in ein Schließfach eingeschlossen werden. Ebenfalls an der Garderobe zu hinterlegen sind Schirme, Fotostative, Skateboards, Inline-Skates und ähnliche Gegenstände.

§29.    Verhalten in der KunstgalerieEintritt in die AusstellungsräumeVerwahrung persönlicher GegenständeCafébereich des MuseumsFundsachenBeschwerden und HinweiseMissachtung der Hausordnung
Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, andere Museumsbesucher nicht zu beeinträchtigen. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, größere Kleidungsstücke über dem Arm zu tragen; diese sind entweder anzuziehen oder an der Garderobe abzugeben. Das Mitbringen von Tieren in die Kunstgalerie ist untersagt. Das Berühren von Kunstwerken ist nicht erlaubt. In den Räumlichkeiten der Galerie besteht Rauchverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

§30.    Verhalten in der KunstgalerieEintritt in die AusstellungsräumeVerwahrung persönlicher GegenständeCafébereich des MuseumsFundsachenBeschwerden und HinweiseMissachtung der Hausordnung
Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus der Galerie verwiesen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholter Missachtung der Hausordnung kann ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Besuchsverbot für die Kunstgalerie ausgesprochen werden.


Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Verwahrung persönlicher Gegenstände

Erklärung: In §28 wird geregelt, wie mit Taschen, Schirmen, Stativen und anderen persönlichen Gegenständen umzugehen ist. Es wird festgelegt, welche Gegenstände kontrolliert werden dürfen und welche an der Garderobe oder in Schließfächern aufzubewahren sind. Der Inhalt bezieht sich eindeutig auf die Verwahrung persönlicher Gegenstände.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Verhalten in der Kunstgalerie

Erklärung: §29 enthält zahlreiche Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher der Galerie. Dazu gehören Rücksichtnahme auf andere, der pflegliche Umgang mit Einrichtungen, das Befolgen von Anweisungen des Personals sowie Verbote wie das Berühren von Kunstwerken, Rauchen oder das Mitbringen von Tieren. Der Schwerpunkt liegt klar auf dem Verhalten in der Kunstgalerie.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Missachtung der Hausordnung

Erklärung: In §30 werden die Konsequenzen beschrieben, die bei Verstößen gegen die Hausordnung drohen. Dazu zählen der Ausschluss aus der Galerie, der Verlust des Eintrittspreises sowie ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Hausverbot. Der Paragraph behandelt somit ausdrücklich die Missachtung der Hausordnung.


5.13 - 14 - 15

 5.13.

Hausordnung und Vertragsregelungen für Mietwohnungen

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Bauliche Veränderungen durch den Mieter

b) Nutzung der Mieträume

c) Weitervermietung der Wohnung

d) Pflichten des Vermieters vor Wohnungsübergabe

e) Mängel an der Mietsache

f) Versorgung mit Heizung und Warmwasser

g) Instandsetzungen und bauliche Maßnahmen


§0. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.2022 und läuft bis zum 31.10.2023.

...


§2.



Tritt in der Wohnung ein Schaden auf, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter darüber unverzüglich zu informieren. Liegt in der Wohnung eine nicht nur geringfügige Einschränkung der Nutzung vor oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft beziehungsweise entfällt diese nachträglich, ist der Mieter berechtigt, die Miete in angemessenem Umfang zu mindern, bis der Mangel behoben wurde.


§3.



Der Mieter hat Maßnahmen innerhalb der Wohnung oder am Gebäude zu dulden, die notwendig sind, um die Wohnung oder das Haus zu erhalten, insbesondere Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung. Ebenso sind bauliche Veränderungen zur Modernisierung der Wohnung oder anderer Gebäudeteile sowie Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser zu akzeptieren, sofern die angekündigten Maßnahmen oder die zu erwartende Mieterhöhung für den Mieter, seine Familie oder andere Angehörige des Haushalts keine unzumutbare Belastung darstellen.


§4.



Der Mieter ist berechtigt, seinen Ehepartner, Lebensgefährten oder Familienangehörige, die gemeinsam mit ihm einen auf Dauer angelegten Haushalt führen möchten, jederzeit in die Wohnung aufzunehmen, sofern dadurch keine Überbelegung entsteht. Zieht der Mieter aus der Wohnung aus, haben die zuvor genannten Personen, sofern sie ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten, das Recht, den Mietvertrag allein fortzusetzen, wenn der Mieter zustimmt und dem im Einzelfall kein berechtigtes Interesse des Vermieters entgegensteht.

Aufgabe 1 – §2

Richtige Antwort: ✅ Mängel an der Mietsache

Erklärung: In §2 wird geregelt, wie der Mieter bei Schäden oder Einschränkungen der Nutzung vorzugehen hat. Es geht um die Pflicht zur Mängelanzeige sowie um das Recht auf Mietminderung, solange ein erheblicher Mangel besteht. Der Paragraph behandelt damit eindeutig Mängel an der Mietsache.

Aufgabe 2 – §3

Richtige Antwort: ✅ Instandsetzungen und bauliche Maßnahmen

Erklärung: §3 beschreibt, dass der Mieter notwendige Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden hat. Dazu zählen auch bauliche Veränderungen zur Energie- oder Wassereinsparung. Inhaltlich passt dieser Paragraph daher zur Überschrift „Instandsetzungen und bauliche Maßnahmen“.

Aufgabe 3 – §4

Richtige Antwort: ✅ Nutzung der Mieträume

Erklärung: In §4 wird festgelegt, welche Personen der Mieter in die Wohnung aufnehmen darf und unter welchen Voraussetzungen der Mietvertrag fortgesetzt werden kann. Es geht dabei um die zulässige Nutzung der Wohnung durch Ehepartner, Lebensgefährten oder Familienangehörige im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts, weshalb die Überschrift „Nutzung der Mieträume“ inhaltlich am besten passt. Die Überschrift „Weitervermietung der Wohnung“ ist hier nicht zutreffend, da weder eine entgeltliche Überlassung der Wohnung an Dritte noch der Abschluss eines Untermietvertrags geregelt wird. Stattdessen bleibt der Mieter Vertragspartner, und die Wohnung wird weiterhin zum eigenen Wohnzweck genutzt.

5.14.
Benutzungsordnung der kommunalen „Kindertagesstätte Am Lindenhof“
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Benutzungsordnung
Inhaltsverzeichnis
a) Aufnahmeverfahren
b) Elternbeiträge
c) Aufgaben der Kindertageseinrichtung
d) Aufsichtspflicht
e) Kündigung des Betreuungsverhältnisses
f) Regelungen bei Erkrankungen
g) Öffnungszeiten und Schließtage

§0. Aufgaben der Kindertageseinrichtung
Die kommunalen Kindertageseinrichtungen sind Lebens- und Lernorte für Kinder im Vorschulalter sowie im Grundschulalter. Sie erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und unterstützen deren Förderung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten.
...

§28.


Die kommunalen Kindertageseinrichtungen nehmen Kinder im Rahmen ihrer verfügbaren Platzkapazitäten und entsprechend der örtlichen Bedarfsplanung auf. Aufgenommen werden Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in dieser Stadt haben, im Alter von sechs Monaten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, in besonderen Fällen bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Die Leitung der Kindertageseinrichtung ist nach § 35 dieser Benutzungsordnung berechtigt, die erforderlichen Sachverhalte zu erfragen, schriftliche Nachweise anzufordern und diese, soweit notwendig, zu überprüfen.

§29.


Die Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten können das Vertragsverhältnis schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beenden. Wechselt ein Kind von der Kindertageseinrichtung in die Schule, ist keine Kündigung erforderlich. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Ablauf des Kindergartenjahres, das heißt mit dem 31.08. eines Jahres.

§30.


Das Kindergartenjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Kindertageseinrichtung gibt Kernzeiten für den täglichen Besuch bekannt. Kann ein Kind die Kindertageseinrichtung nicht besuchen, ist diese unverzüglich darüber zu informieren. Die Kindertageseinrichtung wird regelmäßig von Montag bis Freitag besucht, ausgenommen gesetzliche Feiertage, Schließtage sowie außerordentliche Schließungen.
Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Aufnahmeverfahren

Erklärung: In §28 wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Kinder in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Der Paragraph nennt Kriterien wie Wohnsitz, Alter, verfügbare Platzkapazitäten sowie die Befugnisse der Einrichtungsleitung zur Prüfung von Unterlagen. Damit beschreibt er eindeutig das Aufnahmeverfahren.

Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Kündigung des Betreuungsverhältnisses

Erklärung: §29 befasst sich mit der Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Es werden die Kündigungsfrist, die schriftliche Form sowie der automatische Vertragsabschluss beim Übergang in die Schule geregelt. Inhaltlich passt dieser Paragraph daher zur Überschrift „Kündigung des Betreuungsverhältnisses“.

Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Öffnungszeiten und Schließtage

Erklärung: In §30 werden das Kindergartenjahr, die regelmäßigen Besuchszeiten sowie Ausnahmen wie Feiertage und Schließtage festgelegt. Der Schwerpunkt liegt auf Zeiten, an denen die Einrichtung geöffnet oder geschlossen ist, weshalb die Überschrift „Öffnungszeiten und Schließtage“ zutreffend ist.
5.15.
Informationen zur Paketzustellung und Serviceleistungen
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Informationen
Inhaltsverzeichnis
a) Erneuter Zustellversuch für Sendungen
b) Zusätzliche Dienstleistungen
c) Vorgehen bei verlorenen Paketen
d) Verzeichnis der Abholstationen nach Region
e) Rücksendung zugestellter Pakete
f) Übergabe von Sendungen an Nachbarn
g) Beschädigte Inhalte von zugestellten Paketen

§0. Zustellung beim ersten Versuch
Ein Zusteller ist nicht rund um die Uhr im Einsatz, und Empfängerinnen und Empfänger sind nicht jederzeit zu Hause anzutreffen. Angesichts des stetig steigenden Paketaufkommens ist es daher nicht ungewöhnlich, dass Sendungen nicht immer beim ersten Zustellversuch übergeben werden können. Die Paketdienste reagieren darauf mit unterschiedlichen Lösungsansätzen und ergänzenden Serviceangeboten.
...

§1.


Bei Abwesenheit der Empfängerinnen oder Empfänger versuchen die Zusteller des Paketdienstes, die Sendung bei einer geeigneten Ersatzperson in der näheren Umgebung abzugeben. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Zustellung bereits beim ersten Versuch erfolgreich ist. Als Hinweis hinterlassen die Zusteller eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten der Empfängerinnen oder Empfänger.

§2.


Wird keine geeignete Ersatzperson angetroffen, wird das Paket in der Regel an die nächstgelegene Postfiliale oder in bestimmten Fällen an eine Abholstation weitergeleitet. Erfolgt die Einlagerung in einer Packstation, befindet sich auf der Benachrichtigungskarte ein entsprechender Abholcode. Über diesen Code können Kundinnen und Kunden ihre Sendung abholen, sofern sie bereits für den Packstation-Service registriert sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen weiteren Zustellversuch zu veranlassen. Die dafür erforderliche Telefonnummer ist auf der Benachrichtigungskarte angegeben. Ein zweiter Zustellversuch kann ebenfalls online beantragt werden.

§3.


Der Service des Paketdienstes kann durch eine Registrierung auf der Internetplattform mobil.paket.de erweitert werden. Dadurch erhalten Empfängerinnen und Empfänger zusätzliche Möglichkeiten, Einfluss auf die Zustellung zu nehmen. Zum erweiterten Leistungsumfang gehören unter anderem die Festlegung eines bevorzugten Zustellzeitpunkts, die Lieferung an eine Wunschfiliale oder die Übergabe an eine ausgewählte Nachbarperson.
Aufgabe 1 – §1
Richtige Antwort: ✅ Übergabe von Sendungen an Nachbarn

Erklärung: In §1 wird beschrieben, dass Pakete bei Abwesenheit der Empfängerinnen und Empfänger an eine geeignete Ersatzperson in der näheren Umgebung übergeben werden können. Dabei handelt es sich eindeutig um die Übergabe von Sendungen an Nachbarn.

Aufgabe 2 – §2
Richtige Antwort: ✅ Erneuter Zustellversuch für Sendungen

Erklärung: §2 erläutert, was geschieht, wenn keine Ersatzperson angetroffen wird. Es wird erklärt, dass Pakete in eine Filiale oder Packstation gebracht werden und dass ein weiterer Zustellversuch telefonisch oder online veranlasst werden kann. Der Schwerpunkt liegt damit auf dem erneuten Zustellversuch.

Aufgabe 3 – §3
Richtige Antwort: ✅ Zusätzliche Dienstleistungen

Erklärung: In §3 geht es um eine freiwillige Registrierung, durch die Kundinnen und Kunden zusätzliche Serviceangebote nutzen können, zum Beispiel Wunschzustellung, Lieferung an eine Filiale oder Übergabe an eine bestimmte Nachbarperson. Dies entspricht inhaltlich den zusätzlichen Dienstleistungen.

Thứ Năm, 16 tháng 4, 2026

5.10. - .11. - 12

 5.10. 

Allgemeine Reisebedingungen des Reiseveranstalters | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Reisebedingungen

Inhaltsverzeichnis

a) Rücktritt durch die reisende Person

b) Preisnachlässe und Vergünstigungen

c) Änderung der Buchung

d) Reisedokumente

e) Reklamationen

f) Rücktritt durch das Reiseunternehmen

g) Zahlungsmodalitäten

§0. Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einer Reise, die über das Buchungsformular erfolgt, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Buchungssysteme (z. B. Online-Plattformen) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt zustande, sobald die Annahme durch das Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** erfolgt. Diese Annahme wird durch eine Buchungsbestätigung bestätigt, die per E-Mail oder postalisch an die reisende Person übermittelt wird.

...

§1.

Es gelten die bei der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt durch die Kundin oder den Kunden entweder per Überweisung auf ein vom Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** benanntes Bankkonto oder durch Barzahlung im Reisebüro. Der vollständige Betrag ist spätestens zwei Tage vor dem Abreisetermin zu entrichten.

§2.

Werden auf Wunsch der reisenden Person nach Abschluss der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, ist das Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** berechtigt, pro reisender Person ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 Euro zu verlangen. Führt eine solche Änderung zu höheren Reisekosten seitens der Leistungsträger, ist die entstehende Preisdifferenz von der reisenden Person zu tragen.

§3.

Tritt die reisende Person die Reise nicht an, ist dies schriftlich mitzuteilen. Für sämtliche touristischen Leistungen des Reisebüros **Sonnenweg Reisen GmbH** fallen in diesem Fall folgende Stornokosten an: bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 60 Euro; bis zum 23. Tag vor Reisebeginn 30 %; bis zum 16. Tag vor Reisebeginn 40 %; bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 55 %; vom 7. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 85 %. Am Tag des Reiseantritts sowie bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden 95 % des Reisepreises berechnet.

Reisebedingungen

Inhaltsverzeichnis

a) Rücktritt durch die reisende Person

b) Preisnachlässe und Vergünstigungen

c) Änderung der Buchung

d) Reisedokumente

e) Reklamationen

f) Rücktritt durch das Reiseunternehmen

g) Zahlungsmodalitäten

§0. Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einer Reise, die über das Buchungsformular erfolgt, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Buchungssysteme (z. B. Online-Plattformen) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt zustande, sobald die Annahme durch das Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** erfolgt. Diese Annahme wird durch eine Buchungsbestätigung bestätigt, die per E-Mail oder postalisch an die reisende Person übermittelt wird.

...

§1. Rücktritt durch die reisende PersonPreisnachlässe und VergünstigungenÄnderung der BuchungReisedokumenteReklamationenRücktritt durch das ReiseunternehmenZahlungsmodalitäten

Es gelten die bei der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt durch die Kundin oder den Kunden entweder per Überweisung auf ein vom Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** benanntes Bankkonto oder durch Barzahlung im Reisebüro. Der vollständige Betrag ist spätestens zwei Tage vor dem Abreisetermin zu entrichten.

§2. Rücktritt durch die reisende PersonPreisnachlässe und VergünstigungenÄnderung  BuchungReisedokumenteReklamationenRücktritt durch das ReiseunternehmenZahlungsmodalitäten

Werden auf Wunsch der reisenden Person nach Abschluss der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, ist das Reisebüro **Sonnenweg Reisen GmbH** berechtigt, pro reisender Person ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 Euro zu verlangen. Führt eine solche Änderung zu höheren Reisekosten seitens der Leistungsträger, ist die entstehende Preisdifferenz von der reisenden Person zu tragen.

§3. Rücktritt durch die reisende PersonPreisnachlässe und VergünstigungenÄnderung der BuchungReisedokumenteReklamationenRücktritt durch das ReiseunternehmenZahlungsmodalitäten

Tritt die reisende Person die Reise nicht an, ist dies schriftlich mitzuteilen. Für sämtliche touristischen Leistungen des Reisebüros **Sonnenweg Reisen GmbH** fallen in diesem Fall folgende Stornokosten an: bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 60 Euro; bis zum 23. Tag vor Reisebeginn 30 %; bis zum 16. Tag vor Reisebeginn 40 %; bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 55 %; vom 7. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 85 %. Am Tag des Reiseantritts sowie bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden 95 % des Reisepreises berechnet.

Schließen 

Aufgabe 1 – §1

Richtige Antwort: ✅ Zahlungsmodalitäten

Erklärung: In §1 wird festgelegt, wie und bis wann der Reisepreis zu bezahlen ist. Der Paragraf nennt die akzeptierten Zahlungsarten (Überweisung oder Barzahlung) sowie den Zeitpunkt, zu dem der vollständige Reisepreis spätestens zu entrichten ist. Damit regelt der Text eindeutig die Zahlungsbedingungen und passt inhaltlich zur Überschrift „Zahlungsmodalitäten“.

Aufgabe 2 – §2

Richtige Antwort: ✅ Änderung der Buchung

Erklärung: §2 behandelt Änderungen, die die reisende Person nach der Buchung vornehmen möchte, etwa beim Reisetermin, Reiseziel, der Unterkunft oder der Beförderungsart. Zudem werden die dafür anfallenden Bearbeitungsgebühren und mögliche Mehrkosten geregelt. Der Schwerpunkt liegt somit klar auf Buchungsänderungen, weshalb die Überschrift „Änderung der Buchung“ korrekt ist.

Aufgabe 3 – §3

Richtige Antwort: ✅ Rücktritt durch die reisende Person

Erklärung: In §3 wird beschrieben, was gilt, wenn die reisende Person die Reise nicht antritt oder storniert. Der Paragraf legt die Höhe der Stornokosten in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fest. Es geht somit ausschließlich um den Rücktritt seitens der reisenden Person, sodass die Überschrift „Rücktritt durch die reisende Person

“ inhaltlich genau zutrifft.

5.11.

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek „Am Markt“

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht.

Benutzungsordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Reservierung von Medien

b) Gebühren für die Ausleihe

c) Ausleihbedingungen

d) Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

e) Medienangebot

f) Mitgliedschaft

g) Verlust oder Beschädigung von Medien

§0. Über die Bibliothek

Die Stadtbibliothek „Am Markt“ ist als Verein organisiert und konfessionell sowie politisch unabhängig. Sie steht sämtlichen interessierten Personen zur Nutzung offen.

...

§1. Reservierung von MedienGebühren für die AusleiheAusleihbedingungenVoraussetzungen für eine MitgliedschaftMedienangebotMitgliedschaftVerlust oder Beschädigung von Medien

Erwachsene Nutzerinnen und Nutzer, die ein Jahresabonnement abschließen, werden automatisch Mitglieder des Vereins. Der Austritt aus dem Verein ist spätestens bis zum Ende des laufenden Jahres mündlich oder schriftlich zu erklären.

§2. Reservierung von MedienGebühren für die AusleiheAusleihbedingungenVoraussetzungen für eine MitgliedschaftMedienangebotMitgliedschaftVerlust oder Beschädigung von Medien

Zum Bestand der Bibliothek zählen Taschenbücher, Sachbücher sowie Reiseführer. Darüber hinaus stehen Kinder- und Jugendbücher sowie Belletristik zur Verfügung. Ebenfalls angeboten werden fremdsprachige Bücher. Zum Medienangebot gehören außerdem E-Books und Hörbücher. Des Weiteren umfasst der Bestand Comics und Zeitschriften. Zusätzlich können Musik-CDs, DVD-Filme sowie Konsolenspiele ausgeliehen werden. Der elektronische Katalog ist sowohl in den Räumen der Bibliothek als auch auf der Internetseite einsehbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erläutern die Nutzung des Katalogs bei Bedarf gern.

§3. Reservierung von MedienGebühren für die AusleiheAusleihbedingungenVoraussetzungen für eine MitgliedschaftMedienangebotMitgliedschaftVerlust oder Beschädigung von Medien

Formalitäten

Bei jeder Ausleihe ist der persönliche Mitgliedsausweis vorzulegen.

Jahresabonnement

Mit dem Jahresabonnement können Bücher, Hörbücher, Comics und Zeitschriften in unbegrenzter Anzahl für einen Zeitraum von 21 Tagen entliehen werden. Eine einmalige Verlängerung um weitere 21 Tage ist möglich. Musik-CDs dürfen unbegrenzt für 14 Tage ausgeliehen werden; eine einmalige Verlängerung um zusätzliche 14 Tage ist zulässig.

Jahresabonnement plus

Zusätzlich zu den Leistungen des regulären Jahresabonnements umfasst das Jahresabonnement plus die Ausleihe von E-Books, drei DVD-Filmen für 14 Tage sowie zwei Konsolenspielen für 21 Tage. Eine Verlängerung dieser zusätzlichen Ausleihen ist nicht vorgesehen.

Vorgemerkte Medien

Für vorgemerkte Medien ist eine Verlängerung der Ausleihfrist ausgeschlossen.

Mahnungen

Nach Überschreiten der Leihfrist werden Mahnungen versendet. Pro Mahnung wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Zusätzlich zu den Kosten der vierten Mahnung wird der aktuelle Neupreis des ausgeliehenen Mediums in Rechnung gestellt.

Schließen 

Aufgabe 1 – §1

Richtige Antwort: ✅ Mitgliedschaft

Erklärung: In §1 wird geregelt, dass erwachsene Nutzerinnen und Nutzer mit Abschluss eines Jahresabonnements automatisch Mitglieder des Vereins werden und wie der Austritt aus dem Verein erfolgt. Der Paragraf beschreibt damit Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft selbst und passt daher inhaltlich eindeutig zur Überschrift „Mitgliedschaft“.

Aufgabe 2 – §2

Richtige Antwort: ✅ Medienangebot

Erklärung: §2 enthält eine ausführliche Auflistung aller Medien, die von der Stadtbibliothek angeboten werden, darunter Bücher, E-Books, Hörbücher, Zeitschriften, CDs, DVDs und Konsolenspiele. Außerdem wird der elektronische Katalog erwähnt. Der Schwerpunkt liegt klar auf Art und Umfang des Bestands, weshalb die Überschrift „Medienangebot“ am besten passt.

Aufgabe 3 – §3

Richtige Antwort: ✅ Ausleihbedingungen

Erklärung: In §3 werden die konkreten Regeln für die Ausleihe festgelegt, zum Beispiel die Vorlage des Mitgliedsausweises, Leihfristen, Verlängerungsmöglichkeiten, Unterschiede zwischen den Abonnements sowie Mahngebühren bei Fristüberschreitung. Damit geht es um die Bedingungen, unter denen Medien ausgeliehen werden können, sodass die Überschrift „Ausleihbedingungen“ inhaltlich zutreffend ist.

5.12.

Benutzungsordnung der Universitätsbibliotheken | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Benutzungsordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Entgelte und Gebührenregelungen

b) Ausleihe per Versand (Fernleihe)

c) Digitale Informationsangebote

d) Einschränkungen bei der Nutzung von Informationsträgern

e) Ersatz bei Medienverlust oder -beschädigung

f) Lesesaalordnung

g) Allgemeine Nutzungsvorschriften

§0. Allgemeines

Die Universitätsbibliothek ist Bestandteil der Serviceeinrichtung für Bibliotheks- und Archivwesen der Universität Wien und setzt sich aus einer Zentralbibliothek sowie mehreren Fachbereichsbibliotheken zusammen. Als Bibliotheken der Universität Wien gelten sowohl die Universitätsbibliothek selbst als auch die den Instituten zugeordneten Bibliotheken.

...

§28.

Jede natürliche Person ist berechtigt, die Leistungen der Bibliotheken der Universität Wien zu nutzen. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Bibliotheken der Universität Wien oder mit der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen erkennt die nutzende Person die jeweils gültige Fassung der Benutzungsordnung der Bibliotheken der Universität Wien einschließlich aller Anhänge als verbindlich an.

§29.

Informationsträger, die in keiner anderen öffentlich zugänglichen Bibliothek in Wien verfügbar sind, können über einen Dokumentlieferdienst beschafft werden. Die Bereitstellung der angeforderten Medien erfolgt nach Vorgabe der liefernden Bibliothek entweder zur Nutzung in den Räumen der Universitätsbibliothek oder durch Ausleihe gegen Vorlage des Bibliotheksausweises beziehungsweise durch Zusendung der Dokumente. Für die auf diesem Weg beschafften Informationsträger ist ein Kostenbeitrag gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung zu entrichten.

§30.

Für verloren gegangene oder beschädigte Informationsträger ist von der Benutzerin oder dem Benutzer ein gleichwertiges Ersatzexemplar bereitzustellen. Als beschädigt gelten auch Medien, die mit handschriftlichen Vermerken oder sonstigen Notizen versehen zurückgegeben werden. Nach vorheriger Abstimmung mit der Bibliothek kann der verlorene oder beschädigte Informationsträger auf Kosten der Benutzerin oder des Benutzers von der Universitätsbibliothek erneut beschafft werden. Eine eigenständige Reparatur der Medien ist nicht zulässig.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Allgemeine Nutzungsvorschriften


Erklärung: In §28 wird grundsätzlich geregelt, wer die Universitätsbibliotheken nutzen darf und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Mit dem Betreten der Bibliothek oder der Nutzung ihrer Dienstleistungen erkennen Nutzerinnen und Nutzer die Benutzungsordnung als verbindlich an. Damit werden allgemeine Rechte und Pflichten aller Nutzenden festgelegt, was inhaltlich eindeutig zu den „Allgemeinen Nutzungsvorschriften“ passt.


Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Ausleihe per Versand


Erklärung: §29 beschreibt die Beschaffung von Informationsträgern über einen Dokumentlieferdienst, wenn diese in anderen Wiener Bibliotheken nicht verfügbar sind. Dabei geht es um die Nutzung von Fernleihe bzw. Dokumentversand, einschließlich der möglichen Zusendung von Medien und eines dafür vorgesehenen Kostenbeitrags. Der Schwerpunkt liegt somit klar auf der „Ausleihe per Versand (Fernleihe)“.


Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Ersatz bei Medienverlust oder -beschädigung


Erklärung: In §30 wird festgelegt, wie bei verlorenen oder beschädigten Informationsträgern zu verfahren ist. Nutzerinnen und Nutzer müssen ein gleichwertiges Ersatzexemplar bereitstellen oder die Kosten für eine Neubeschaffung übernehmen. Damit regelt der Paragraf ausdrücklich die Haftung und den Ersatz bei Medienverlust oder -beschädigung, sodass diese Überschrift inhaltlich eindeutig zutrifft.

5.7. - .8. - .9

 5.7. 

Hausordnung der Jugendherberge | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Verhaltensvorschriften

b) Ausstattung der Zimmer

c) Voraussetzungen für den Aufenthalt

d) Essenszeiten

e) An- und Abreise

f) Nutzung von Schließfächern

g) Unterbringung

§0. Voraussetzungen für die Übernachtung

Wenn Sie in unserer Jugendherberge übernachten möchten, ist eine Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk erforderlich. Personen ohne Mitgliedschaft, die über eine deutsche Adresse verfügen, können an der Rezeption eine Mitgliedskarte erwerben. Gäste aus dem Ausland haben die Möglichkeit, eine sogenannte „Internationale Gästekarte“ zu kaufen.

...

§28.

Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung vorzunehmen. Reservierte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr zur Verfügung und werden bis 18:00 Uhr freigehalten. Danach können sie an andere Gäste vergeben werden, die bis 22:00 Uhr Einlass erhalten. Wenn Sie Ihren Aufenthalt beenden, achten Sie bitte darauf, dass die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr geräumt sind. Ihr Gepäck können Sie gern bis 20:00 Uhr in einem abschließbaren Gepäckraum aufbewahren lassen.

§29.

Wir stellen ausschließlich Mehrbettzimmer zur Verfügung. In der Regel schlafen die Gäste nach Geschlechtern getrennt. Familien und Ehepaare dürfen gemeinsam in einem Zimmer übernachten, sofern entsprechende Zimmer verfügbar sind. Toiletten und Duschen befinden sich auf dem Flur. Die Schlafräume können aus Reinigungsgründen täglich zwischen 10:00 und 14:00 Uhr oder alternativ zwischen 14:00 und 17:00 Uhr geschlossen sein.

§30.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die übrigen Gäste, insbesondere bei der Nutzung von Mobiltelefonen, CD-Playern oder ähnlichen Geräten. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe. Speisen und Getränke dürfen nicht aus dem Speisesaal mitgenommen werden. In den Schlafräumen ist die Zubereitung von Essen nicht gestattet. Rauchen sowie der Konsum von Alkohol sind untersagt.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ An- und Abreise

Erklärung: In §28 werden die Zeiten für die Ankunft und Abreise geregelt. Der Text nennt, ab wann reservierte Zimmer bezogen werden können, bis wann sie freigehalten werden und zu welcher Uhrzeit die Zimmer spätestens zu räumen sind. Damit befasst sich der Paragraf eindeutig mit organisatorischen Fragen rund um An- und Abreise.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Unterbringung

Erklärung: §29 beschreibt, in welcher Form die Gäste in der Jugendherberge untergebracht werden. Es geht um Mehrbettzimmer, die Trennung nach Geschlechtern, Ausnahmen für Familien und Ehepaare sowie um die Lage von Toiletten und Duschen. Diese Inhalte betreffen direkt die Art der Unterbringung.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Verhaltensvorschriften

Erklärung: In §30 werden Regeln für das Verhalten der Gäste festgelegt. Dazu gehören Rücksichtnahme gegenüber anderen, die Einhaltung der Nachtruhe, Vorschriften zum Umgang mit Speisen und Getränken sowie das Rauch- und Alkoholverbot. Damit handelt es sich eindeutig um allgemeine Verhaltensvorschriften.

5.8.

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Benutzungsordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Angebote für Kinder und Jugendliche

b) Downloadbereich

c) Öffnungszeiten der Bibliothek

d) Veranstaltungen

e) Medienforum

f) Ausleihdauer

g) Verhaltensregeln

§0. Gebühren

Für die Nutzung der Einrichtungen der Stadtbibliothek sowie für das Ausleihen von Medien ist ein Bibliotheksausweis erforderlich, der jährlich 22,00 Euro kostet. Studierende entrichten einen ermäßigten Jahresbeitrag. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können die Angebote der Bibliothek kostenfrei in Anspruch nehmen.

...

§28.

Bücher dürfen für einen Zeitraum von vier Wochen ausgeliehen werden, CDs und DVDs können für 14 Tage mit nach Hause genommen werden. Diese Leihfrist kann verlängert werden, sofern das jeweilige Medium (Buch, CD oder DVD) nicht von einer anderen nutzenden Person vorgemerkt ist. Bestimmte Medien, wie Zeitungen, Zeitschriften und Nachschlagewerke, dürfen die Räumlichkeiten der Bibliothek nicht verlassen.

§29.

Das Mitnehmen von Taschen und ähnlichen Gegenständen in die Bibliotheksräume ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die Schließfächer im Eingangsbereich. An der Information können Tragetaschen zum Preis von 1 Euro erworben werden, die in die Bücherei mitgenommen werden dürfen. In den Räumen der Bücherei ist das Essen und Trinken strikt untersagt. Im zweiten Stock steht Ihnen an Werktagen sowie samstags von 9:00 bis 18:00 Uhr eine Cafeteria zur Verfügung.

§30.

Die Stadtbibliothek stellt Ihnen sowohl vor Ort als auch online von zu Hause aus zahlreiche digitale Angebote zur Verfügung, die zum Recherchieren, Arbeiten oder zur allgemeinen Information genutzt werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, elektronische Medien wie E-Books, E-Videos und E-Music für die Dauer von 14 Tagen auf den eigenen Computer herunterzuladen. Hierfür benötigen Sie ein Passwort, das Sie zusammen mit Ihrem Bibliotheksausweis erhalten.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Ausleihdauer

Erklärung: In §28 wird genau geregelt, wie lange verschiedene Medien ausgeliehen werden dürfen. Es werden unterschiedliche Leihfristen für Bücher, CDs und DVDs genannt sowie die Möglichkeit einer Verlängerung beschrieben. Außerdem wird festgelegt, welche Medien nicht ausgeliehen werden dürfen. Damit passt die Überschrift „Ausleihdauer“ eindeutig am besten.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Verhaltensregeln

Erklärung: §29 enthält klare Vorschriften zum Verhalten in den Räumen der Stadtbibliothek. Es geht um das Mitnehmen von Taschen, die Nutzung von Schließfächern sowie das Verbot von Essen und Trinken. Diese Regeln dienen der Ordnung und dem störungsfreien Aufenthalt, weshalb die Überschrift „Verhaltensregeln“ korrekt ist.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Downloadbereich

Erklärung: In §30 werden die digitalen Angebote der Stadtbibliothek beschrieben. Der Text erläutert, dass elektronische Medien wie E-Books, E-Videos und E-Music online genutzt und für einen bestimmten Zeitraum heruntergeladen werden können. Damit bezieht sich der Paragraf eindeutig auf den digitalen Downloadbereich der Bibliothek.

5.9. 


Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung im Gastronomiebereich


Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Arbeitsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

a) Tätigkeiten im Küchenbereich

b) Warenmanagement

c) Büroorganisation und interne Kommunikation

d) Hygienevorschriften

e) Zubereitung von Suppen und Soßen

f) Arbeitsorganisation und Zeitplanung

g) Umgang mit Kundschaft, Beratung und Verkauf

§0. Tätigkeiten im Küchenbereich

Überprüfung der Qualität und des Zustands der verwendeten Produkte

Zuordnung der jeweiligen Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten der Lebensmittel

Anwendung geeigneter Arbeitstechniken sowie Garverfahren zur Zubereitung einfacher Gerichte

Herstellung einfacher Speisen

...

§1.    Tätigkeiten im KüchenbereichWarenmanagementBüroorganisation und interne KommunikationHygienevorschriftenZubereitung von Suppen und SoßenArbeitsorganisation und ZeitplanungUmgang mit Kundschaft, Beratung und Verkauf

Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild sowie angemessenes Auftreten im Arbeitsalltag

Ausübung der Gastgeberrolle gegenüber der Kundschaft

Erfüllung der Erwartungen der Gäste hinsichtlich Beratung, Betreuung und Service

Planung und Organisation der Arbeitsabläufe

Begrüßung sowie Betreuung der Gäste

Anwendung berufsbezogener fremdsprachlicher Fachbegriffe

Information der Gäste über Angebote und Leistungen

Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Mitteilungen und Arbeitsaufträgen

Anwendung relevanter berufsbezogener Rechtsvorschriften

§2.    Tätigkeiten im KüchenbereichWarenmanagementBüroorganisation und interne KommunikationHygienevorschriftenZubereitung von Suppen und SoßenArbeitsorganisation und ZeitplanungUmgang mit Kundschaft, Beratung und Verkauf

Ausarbeitung und Festlegung einzelner Arbeitsschritte

Vorbereitung des Arbeitsplatzes unter Beachtung von Hygiene- und Ergonomieanforderungen

Durchführung notwendiger Arbeitsvorbereitungen

Wirtschaftlicher und sachgerechter Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln

Reinigung sowie fachgerechte Pflege von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgegenständen

§3.    Tätigkeiten im KüchenbereichWarenmanagementBüroorganisation und interne KommunikationHygienevorschriftenZubereitung von Suppen und SoßenArbeitsorganisation und ZeitplanungUmgang mit Kundschaft, Beratung und Verkauf

Erstellung arbeitsplatzbezogener schriftlicher Unterlagen

Erfassen, Ordnen und Ablegen von Schriftstücken

Führen und Verwalten von Karteien und Dateien

Nutzung von Karteien und Dateien zur Erfüllung beruflicher Aufgaben

Sicherstellung der ordnungsgemäßen Datensicherung

Anwendung gesetzlicher sowie betrieblicher Datenschutzregelungen

Schließen 

Aufgabe 1 – §1

Richtige Antwort: ✅ Umgang mit Kundschaft, Beratung und Verkauf

Erklärung: In §1 stehen der Kontakt mit Gästen und serviceorientierte Tätigkeiten im Mittelpunkt. Genannt werden unter anderem die Gastgeberrolle, die Begrüßung und Betreuung der Gäste, die Beratung zu Angeboten sowie die Information über Leistungen. Auch der Einsatz fremdsprachlicher Fachbegriffe und der Umgang mit Mitteilungen und Arbeitsaufträgen dienen der Kundenbetreuung. Daher passt die Überschrift „Umgang mit Kundschaft, Beratung und Verkauf“ inhaltlich am besten.

Aufgabe 2 – §2

Richtige Antwort: ✅ Arbeitsorganisation und Zeitplanung

Erklärung: §2 beschreibt die Planung und Strukturierung von Arbeitsabläufen. Es geht um die Festlegung von Arbeitsschritten, die Vorbereitung des Arbeitsplatzes, die Durchführung von Arbeitsvorbereitungen sowie den wirtschaftlichen Einsatz und die Pflege von Geräten und Arbeitsmitteln. Diese Inhalte beziehen sich klar auf die Organisation der Arbeit und deren effiziente Durchführung, weshalb die Überschrift „Arbeitsorganisation und Zeitplanung“ zutreffend ist.

Aufgabe 3 – §3

Richtige Antwort: ✅ Büroorganisation und interne Kommunikation

Erklärung: In §3 werden ausschließlich verwaltende und organisatorische Tätigkeiten genannt, etwa das Erstellen schriftlicher Unterlagen, das Ordnen und Ablegen von Schriftstücken, die Verwaltung von Dateien sowie die Datensicherung und der Datenschutz. Diese Aufgaben gehören eindeutig zur Büroarbeit und internen Organisation, sodass die Überschrift „Büroorganisation und interne Kommunikation“ korrekt ist.


Thứ Tư, 15 tháng 4, 2026

5.4. - .5 - . 6

 5.4.

Hausordnung des Hotels | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Umgang mit dem Hoteleigentum

b) Verwahrung von Wertgegenständen

c) Ruhezeiten

d) Verhalten in Notfällen

e) Nutzung des Wellnessbereichs

f) Missachtung der Hausordnung

g) Änderung der Reservierung oder Umbuchung

§0. Mahlzeiten

Frühstücksbuffet: von 6:30 Uhr bis 10:30 Uhr, sonntags bis 11:00 Uhr

Mittagessen: von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Abendessen: von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr

Sollten Sie ein Lunchpaket wünschen, bitten wir Sie, dieses entweder am Vortag bis 20:00 Uhr an der Rezeption oder am jeweiligen Tag bis 8:00 Uhr zu bestellen.

...

§28.

Wir bitten Sie, die Hotelzimmer sowie deren Ausstattung pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen im Zimmer melden Sie bitte umgehend an der Rezeption. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch Gäste verursachte vorsätzliche Schäden ersetzt werden müssen und Ihnen in Rechnung gestellt werden. Bei unsachgemäßer Nutzung, Beschädigung oder Verlust der Zimmerkarte wird eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 25 Euro berechnet.

§29.

Eine Verlängerung oder Verkürzung Ihres Aufenthalts wird wie folgt geregelt:

Änderungen des gebuchten Zeitraums sind ausschließlich bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin in schriftlicher oder elektronischer Form möglich.

Sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine verspätete Ankunft getroffen wurde, ist das Hotel berechtigt, das reservierte Zimmer nach Ablauf von 24 Stunden anderweitig zu vergeben.

Bei kurzfristigen Verlängerungen während Ihres Aufenthalts wenden Sie sich bitte direkt an die Rezeption.


§30.

Bargeld, Schmuck oder ähnliche Wertgegenstände bewahren Sie bitte entweder im Zimmersafe oder im Hotelsafe an der Rezeption auf. Auf der Innenseite der Zimmertür befindet sich eine entsprechende Gebrauchsanweisung. Die Hotelleitung übernimmt keine Haftung für abhandengekommene oder verlorene Gegenstände, es sei denn, diese wurden ordnungsgemäß im Hotelsafe hinterlegt.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Umgang mit dem Hoteleigentum


Erklärung: In §28 geht es um den sorgfältigen Umgang mit den Hotelzimmern, der Ausstattung und der Zimmerkarte. Es wird geregelt, dass Schäden zu vermeiden sind, Mängel gemeldet werden müssen und verursachte Schäden kostenpflichtig sind. Damit steht eindeutig der verantwortungsvolle Umgang mit dem Hoteleigentum im Mittelpunkt.


Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Änderung der Reservierung oder Umbuchung


Erklärung: §29 behandelt die Verlängerung oder Verkürzung des Aufenthalts sowie Fristen und Bedingungen für Änderungen des gebuchten Zeitraums. Auch die Regelung zur verspäteten Ankunft und zur kurzfristigen Verlängerung wird hier beschrieben. Inhaltlich passt dies eindeutig zur Überschrift „Änderung der Reservierung oder Umbuchung“.


Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Verwahrung von Wertgegenständen


Erklärung: In §30 wird erklärt, wie Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände sicher aufzubewahren sind und unter welchen Bedingungen das Hotel haftet. Der Fokus liegt klar auf der sicheren Verwahrung von Wertgegenständen, weshalb diese Überschrift hier korrekt ist.

5.5.

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Wahlordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Aufgaben des Studierendenparlaments

b) Einspruch gegen das Wahlergebnis

c) Wahltermin und Fristen

d) Wahlberechtigung

e) Wahlbeteiligung

f) Wählbarkeit und Wahlverfahren

g) Wahlunterlagen und Stimmzettel

§0. Geltungsbereich und Wahlgrundsätze

Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft werden grundsätzlich in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl bestimmt. Das Studierendenparlament wird jeweils für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gewählt.

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§28. Aufgaben des StudierendenparlamentsEinspruch gegen das WahlergebnisWahltermin und FristenWahlberechtigungWahlbeteiligungWählbarkeit und WahlverfahrenWahlunterlagen und Stimmzettel

Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die spätestens 30 Tage vor dem Wahltag an der Universität eingeschrieben sind und im Wählerverzeichnis geführt werden. Das Wählerverzeichnis liegt beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) täglich zwischen 9:00 und 17:00 Uhr im Raum 230 des Hauptgebäudes zur Einsichtnahme aus. Gasthörerinnen und Gasthörer sind von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen.

§29. Aufgaben des StudierendenparlamentsEinspruch gegen das WahlergebnisWahltermin und FristenWahlberechtigungWahlbeteiligungWählbarkeit und WahlverfahrenWahlunterlagen und Stimmzettel

Die Wahl zum Studierendenparlament wird als Listenwahl durchgeführt. Kandidieren können alle an der Universität immatrikulierten und im Wählerverzeichnis eingetragenen Studierenden, indem sie sich zur Wahl stellen und auf eine Wahlliste setzen lassen. Die Wahlvorschläge müssen spätestens zehn Tage vor dem Wahltag schriftlich beim Wahlausschuss eingereicht werden. Jede Liste hat die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, deren Anschrift sowie Matrikelnummern zu enthalten und muss mit den entsprechenden eigenhändigen Unterschriften versehen sein. Werden Bewerberinnen oder Bewerber nicht zugelassen, kann innerhalb von fünf Tagen Einspruch beim Wahlausschuss eingelegt werden. Jede wahlberechtigte Person verfügt insgesamt über drei Stimmen. Diese Stimmen können auf unterschiedliche Listen und/oder einzelne Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden. Pro Person dürfen ein bis drei Stimmen abgegeben werden.

§30. Aufgaben des StudierendenparlamentsEinspruch gegen das WahlergebnisWahltermin und FristenWahlberechtigungWahlbeteiligungWählbarkeit und WahlverfahrenWahlunterlagen und Stimmzettel

Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, gegen das Ergebnis der Wahl Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der öffentlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. Der Einspruch ist schriftlich beim Wahlausschuss einzureichen und sachlich zu begründen.

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Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Wahlberechtigung

Erklärung: In §28 wird genau festgelegt, wer an der Wahl zum Studierendenparlament teilnehmen darf. Der Paragraf nennt die Voraussetzungen für das Wahlrecht, wie die rechtzeitige Immatrikulation, den Eintrag im Wählerverzeichnis sowie den Ausschluss von Gasthörerinnen und Gasthörern. Damit geht es eindeutig um die Wahlberechtigung.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Wählbarkeit und Wahlverfahren

Erklärung: §29 beschreibt, wie die Wahl durchgeführt wird und wer kandidieren darf. Es geht um die Listenwahl, die Voraussetzungen für Kandidaturen, die Einreichung von Wahlvorschlägen, die Stimmenverteilung sowie Einspruchsmöglichkeiten bei Nichtzulassung. Diese Inhalte betreffen sowohl die Wählbarkeit als auch das konkrete Wahlverfahren.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Einspruch gegen das Wahlergebnis

Erklärung: In §30 wird geregelt, dass wahlberechtigte Personen das Recht haben, gegen das Wahlergebnis Beschwerde einzulegen. Der Paragraf legt die Frist, die Form und die zuständige Stelle für den Einspruch fest. Damit passt diese Regelung eindeutig zur Überschrift „

Einspruch gegen das Wahlergebnis“.

5.6.

Hausordnung des Hotels | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Umgang mit dem Hoteleigentum

b) Verwahrung von Wertgegenständen

c) Ruhezeiten

d) Verhalten in Notfällen

e) Nutzung des Wellnessbereichs

f) Missachtung der Hausordnung

g) Änderung der Reservierung oder Umbuchung

§0. Mahlzeiten

Frühstücksbuffet: von 6:30 Uhr bis 10:30 Uhr, sonntags bis 11:00 Uhr

Mittagessen: von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Abendessen: von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr

Sollten Sie ein Lunchpaket wünschen, bitten wir Sie, dieses entweder am Vortag bis 20:00 Uhr an der Rezeption oder am jeweiligen Tag bis 8:00 Uhr zu bestellen.

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§28.

Wir bitten Sie, die Hotelzimmer sowie deren Ausstattung pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen im Zimmer melden Sie bitte umgehend an der Rezeption. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch Gäste verursachte vorsätzliche Schäden ersetzt werden müssen und Ihnen in Rechnung gestellt werden. Bei unsachgemäßer Nutzung, Beschädigung oder Verlust der Zimmerkarte wird eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 25 Euro berechnet.

§29.

Eine Verlängerung oder Verkürzung Ihres Aufenthalts wird wie folgt geregelt:

Änderungen des gebuchten Zeitraums sind ausschließlich bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin in schriftlicher oder elektronischer Form möglich.

Sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine verspätete Ankunft getroffen wurde, ist das Hotel berechtigt, das reservierte Zimmer nach Ablauf von 24 Stunden anderweitig zu vergeben.

Bei kurzfristigen Verlängerungen während Ihres Aufenthalts wenden Sie sich bitte direkt an die Rezeption.

§30.

Bargeld, Schmuck oder ähnliche Wertgegenstände bewahren Sie bitte entweder im Zimmersafe oder im Hotelsafe an der Rezeption auf. Auf der Innenseite der Zimmertür befindet sich eine entsprechende Gebrauchsanweisung. Die Hotelleitung übernimmt keine Haftung für abhandengekommene oder verlorene Gegenstände, es sei denn, diese wurden ordnungsgemäß im Hotelsafe hinterlegt.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Steuerliche Bestimmungen


Erklärung: In §28 wird geregelt, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, wie finanzielle Mittel verwendet werden dürfen und dass Mitgliedsbeiträge sowie Spenden steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Inhalte betreffen eindeutig steuerliche Fragen und passen daher zur Überschrift „Steuerliche Bestimmungen“.


Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Aufnahme neuer Mitglieder


Erklärung: §29 beschreibt, wer Mitglied des Vereins werden kann, welche formalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welches Vereinsorgan über die Aufnahme entscheidet. Damit geht es klar um das Verfahren der Aufnahme neuer Mitglieder.


Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Beendigung der Mitgliedschaft


Erklärung: In §30 wird die Auflösung des Vereins geregelt. Mit der Auflösung endet automatisch die Mitgliedschaft aller Vereinsmitglieder. Obwohl der Paragraf nicht einzelne Austritte beschreibt, behandelt er die vollständige Beendigung der Mitgliedschaften und passt daher am besten zur Überschrift „Beendigung der Mitgliedschaft“.