Thứ Sáu, 17 tháng 4, 2026

5.16. -17 - 18.

 5.16.

Regelungen zur privaten Kranken-Zusatzversicherung | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Regelungen

Inhaltsverzeichnis

a) Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes

b) Leistungen bei Unfällen

c) Stationäre Behandlung im Krankenhaus

d) Beginn des Versicherungsschutzes

e) Umfang der Zusatzversicherung

f) Kostenerstattung für Hilfsmittel

g) Zusatzversicherung für Angehörige

§0. Beitragshöhe

Die Höhe des monatlich oder jährlich zu entrichtenden Beitrags für die Kranken-Zusatzversicherung richtet sich nach dem Tarif, den die versicherte Person und das Versicherungsunternehmen im Versicherungsvertrag vereinbaren.

...

§1.

Die Kranken-Zusatzversicherung gewährt Versicherungsschutz bei Erkrankungen, Unfällen sowie bei allen weiteren im Vertrag festgelegten Ereignissen. Versichert sind alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einer versicherten Person infolge von Krankheit oder Unfall. Der Versicherungsschutz umfasst die vollständige Heilbehandlung und endet, sobald keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Der Versicherungsschutz gilt für Heilbehandlungen innerhalb Europas und kann durch zusätzliche Vereinbarungen auf Länder außerhalb Europas ausgeweitet werden.

§2.

Der Versicherungsschutz tritt zu dem im Versicherungsvertrag bestimmten Zeitpunkt in Kraft, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate. Heilbehandlungen, die während der Vertragsabschlüsse oder innerhalb der Wartezeit erfolgen, werden nicht erstattet. Für Leistungen aus den Bereichen Psychotherapie, Zahnmedizin und Kieferorthopädie gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. In besonderen Ausnahmefällen kann auf die Wartezeit verzichtet werden, sofern ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.

§3.

Art und Umfang der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem im Versicherungsvertrag festgelegten Tarif. Dabei ist Folgendes zu beachten: Die versicherte Person kann unter allen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten frei wählen. Bei psychotherapeutischen Behandlungen besteht der Leistungsanspruch nur dann, wenn es sich um eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychotherapie, eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie oder eine Fachärztin oder einen Facharzt für psychotherapeutische Medizin handelt.

Aufgabe 1 – §1

Richtige Antwort: ✅ Umfang der Zusatzversicherung

Erklärung: In §1 wird beschrieben, bei welchen Ereignissen Versicherungsschutz besteht und welche Heilbehandlungen übernommen werden. Der Paragraph legt fest, dass Krankheiten, Unfälle und weitere vertraglich vereinbarte Fälle abgedeckt sind und nennt auch den räumlichen Geltungsbereich. Damit geht es eindeutig um den Umfang der Zusatzversicherung.

Aufgabe 2 – §2

Richtige Antwort: ✅ Beginn des Versicherungsschutzes


Erklärung: §2 regelt, ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz greift. Es werden der Vertragsbeginn, die Wartezeiten sowie Ausnahmen davon genau erläutert. Der Fokus liegt somit klar auf dem Beginn des Versicherungsschutzes.

Aufgabe 3 – §3

Richtige Antwort: ✅ Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes

Erklärung: In §3 wird festgelegt, dass die versicherte Person ihre Ärztinnen und Ärzte frei wählen kann und unter welchen Voraussetzungen psychotherapeutische Behandlungen erstattet werden. Der Paragraph bezieht sich damit direkt auf die Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.

5.17.

Studienordnung des Bachelorstudiengangs | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Studienordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Abschluss des Bachelorprogramms

b) Struktur und Inhalte des Studiums

c) Dauer und Umfang des Studiums

d) Lehr- und Vermittlungsformen

e) Voraussetzungen für die Zulassung

f) Qualifikationsziele des Studiums

g) Studienaufenthalt im Ausland

§0. Beginn des Studiums

Die Aufnahme in den Studiengang ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.

...

§28.

Die grundlegende Zugangsvoraussetzung für das Studium wird durch den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 17 BremHG erbracht. Hierzu zählen insbesondere die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein durch eine zuständige staatliche Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

§29.

Die vorgesehene Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Der gesamte studentische Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium der Theaterwissenschaft beläuft sich auf insgesamt 180 Leistungspunkte. Das Studium kann zudem in Teilzeit absolviert werden. Bei einem Teilzeitstudium reduziert sich der jährliche studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem gewählten Teilzeitanteil. Die Regelstudienzeit verlängert sich in diesem Fall proportional. Über den beantragten Umfang des Teilzeitstudiums entscheidet der Prüfungsausschuss.

§30.

Das Studium umfasst verschiedene Lehrformate, darunter Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (Tut.), Seminare (S) sowie Praktika (P). Die für die Module verantwortlichen Personen können festlegen, dass zur Unterstützung des Präsenzstudiums eine digitale Lernplattform zur Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Voraussetzungen für die Zulassung

Erklärung: In §28 werden die formalen Zugangsvoraussetzungen für das Studium beschrieben. Der Paragraph legt fest, welche Arten von Hochschulzugangsberechtigungen anerkannt werden, etwa Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertige Zeugnisse. Damit geht es eindeutig um die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um zum Studium zugelassen zu werden.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Dauer und Umfang des Studiums

Erklärung: §29 informiert über die Regelstudienzeit, die Anzahl der Semester sowie den gesamten Arbeitsaufwand in Leistungspunkten. Außerdem werden Regelungen zum Teilzeitstudium und zur Verlängerung der Studienzeit erläutert. Der Inhalt bezieht sich klar auf die Dauer und den Umfang des Studiums.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Lehr- und Vermittlungsformen

Erklärung: In §30 werden die verschiedenen Lehrformate des Studiums genannt, zum Beispiel Vorlesungen, Seminare, Übungen, Tutorien und Praktika. Zusätzlich wird der Einsatz digitaler Lernplattformen beschrieben. Der Schwerpunkt liegt somit auf den Lehr- und Vermittlungsformen des Studiums.

5.18.

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis
a) Verhalten in der Kunstgalerie
b) Eintritt in die Ausstellungsräume
c) Verwahrung persönlicher Gegenstände
d) Cafébereich des Museums
e) Fundsachen
f) Beschwerden und Hinweise
g) Missachtung der Hausordnung

§0. Foto- und Filmaufnahmen
Das Anfertigen von Fotos und Videoaufnahmen innerhalb der Ausstellungsräume ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Dabei ist zu beachten, dass weder Stative noch Blitzgeräte oder zusätzliche Beleuchtung verwendet werden dürfen. In bestimmten Situationen kann das Fotografieren oder Filmen auch für private Zwecke vollständig untersagt sein.
...

§28.    Verhalten in der KunstgalerieEintritt in die AusstellungsräumeVerwahrung persönlicher GegenständeCafébereich des MuseumsFundsachenBeschwerden und HinweiseMissachtung der Hausordnung
Taschen sind beim Betreten oder Verlassen der Galerie auf Aufforderung des Aufsichtspersonals zur Kontrolle vorzuzeigen. Handtaschen, die größer als das Format DIN A4 sind, müssen aus Sicherheitsgründen an der Garderobe abgegeben oder in ein Schließfach eingeschlossen werden. Ebenfalls an der Garderobe zu hinterlegen sind Schirme, Fotostative, Skateboards, Inline-Skates und ähnliche Gegenstände.

§29.    Verhalten in der KunstgalerieEintritt in die AusstellungsräumeVerwahrung persönlicher GegenständeCafébereich des MuseumsFundsachenBeschwerden und HinweiseMissachtung der Hausordnung
Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, andere Museumsbesucher nicht zu beeinträchtigen. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, größere Kleidungsstücke über dem Arm zu tragen; diese sind entweder anzuziehen oder an der Garderobe abzugeben. Das Mitbringen von Tieren in die Kunstgalerie ist untersagt. Das Berühren von Kunstwerken ist nicht erlaubt. In den Räumlichkeiten der Galerie besteht Rauchverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

§30.    Verhalten in der KunstgalerieEintritt in die AusstellungsräumeVerwahrung persönlicher GegenständeCafébereich des MuseumsFundsachenBeschwerden und HinweiseMissachtung der Hausordnung
Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus der Galerie verwiesen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholter Missachtung der Hausordnung kann ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Besuchsverbot für die Kunstgalerie ausgesprochen werden.


Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Verwahrung persönlicher Gegenstände

Erklärung: In §28 wird geregelt, wie mit Taschen, Schirmen, Stativen und anderen persönlichen Gegenständen umzugehen ist. Es wird festgelegt, welche Gegenstände kontrolliert werden dürfen und welche an der Garderobe oder in Schließfächern aufzubewahren sind. Der Inhalt bezieht sich eindeutig auf die Verwahrung persönlicher Gegenstände.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Verhalten in der Kunstgalerie

Erklärung: §29 enthält zahlreiche Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher der Galerie. Dazu gehören Rücksichtnahme auf andere, der pflegliche Umgang mit Einrichtungen, das Befolgen von Anweisungen des Personals sowie Verbote wie das Berühren von Kunstwerken, Rauchen oder das Mitbringen von Tieren. Der Schwerpunkt liegt klar auf dem Verhalten in der Kunstgalerie.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Missachtung der Hausordnung

Erklärung: In §30 werden die Konsequenzen beschrieben, die bei Verstößen gegen die Hausordnung drohen. Dazu zählen der Ausschluss aus der Galerie, der Verlust des Eintrittspreises sowie ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Hausverbot. Der Paragraph behandelt somit ausdrücklich die Missachtung der Hausordnung.


Không có nhận xét nào:

Đăng nhận xét