Thứ Sáu, 17 tháng 4, 2026

5.13 - 14 - 15

 5.13.

Hausordnung und Vertragsregelungen für Mietwohnungen

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Bauliche Veränderungen durch den Mieter

b) Nutzung der Mieträume

c) Weitervermietung der Wohnung

d) Pflichten des Vermieters vor Wohnungsübergabe

e) Mängel an der Mietsache

f) Versorgung mit Heizung und Warmwasser

g) Instandsetzungen und bauliche Maßnahmen


§0. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.2022 und läuft bis zum 31.10.2023.

...


§2.



Tritt in der Wohnung ein Schaden auf, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter darüber unverzüglich zu informieren. Liegt in der Wohnung eine nicht nur geringfügige Einschränkung der Nutzung vor oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft beziehungsweise entfällt diese nachträglich, ist der Mieter berechtigt, die Miete in angemessenem Umfang zu mindern, bis der Mangel behoben wurde.


§3.



Der Mieter hat Maßnahmen innerhalb der Wohnung oder am Gebäude zu dulden, die notwendig sind, um die Wohnung oder das Haus zu erhalten, insbesondere Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung. Ebenso sind bauliche Veränderungen zur Modernisierung der Wohnung oder anderer Gebäudeteile sowie Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser zu akzeptieren, sofern die angekündigten Maßnahmen oder die zu erwartende Mieterhöhung für den Mieter, seine Familie oder andere Angehörige des Haushalts keine unzumutbare Belastung darstellen.


§4.



Der Mieter ist berechtigt, seinen Ehepartner, Lebensgefährten oder Familienangehörige, die gemeinsam mit ihm einen auf Dauer angelegten Haushalt führen möchten, jederzeit in die Wohnung aufzunehmen, sofern dadurch keine Überbelegung entsteht. Zieht der Mieter aus der Wohnung aus, haben die zuvor genannten Personen, sofern sie ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten, das Recht, den Mietvertrag allein fortzusetzen, wenn der Mieter zustimmt und dem im Einzelfall kein berechtigtes Interesse des Vermieters entgegensteht.

Aufgabe 1 – §2

Richtige Antwort: ✅ Mängel an der Mietsache

Erklärung: In §2 wird geregelt, wie der Mieter bei Schäden oder Einschränkungen der Nutzung vorzugehen hat. Es geht um die Pflicht zur Mängelanzeige sowie um das Recht auf Mietminderung, solange ein erheblicher Mangel besteht. Der Paragraph behandelt damit eindeutig Mängel an der Mietsache.

Aufgabe 2 – §3

Richtige Antwort: ✅ Instandsetzungen und bauliche Maßnahmen

Erklärung: §3 beschreibt, dass der Mieter notwendige Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden hat. Dazu zählen auch bauliche Veränderungen zur Energie- oder Wassereinsparung. Inhaltlich passt dieser Paragraph daher zur Überschrift „Instandsetzungen und bauliche Maßnahmen“.

Aufgabe 3 – §4

Richtige Antwort: ✅ Nutzung der Mieträume

Erklärung: In §4 wird festgelegt, welche Personen der Mieter in die Wohnung aufnehmen darf und unter welchen Voraussetzungen der Mietvertrag fortgesetzt werden kann. Es geht dabei um die zulässige Nutzung der Wohnung durch Ehepartner, Lebensgefährten oder Familienangehörige im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts, weshalb die Überschrift „Nutzung der Mieträume“ inhaltlich am besten passt. Die Überschrift „Weitervermietung der Wohnung“ ist hier nicht zutreffend, da weder eine entgeltliche Überlassung der Wohnung an Dritte noch der Abschluss eines Untermietvertrags geregelt wird. Stattdessen bleibt der Mieter Vertragspartner, und die Wohnung wird weiterhin zum eigenen Wohnzweck genutzt.

5.14.
Benutzungsordnung der kommunalen „Kindertagesstätte Am Lindenhof“
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Benutzungsordnung
Inhaltsverzeichnis
a) Aufnahmeverfahren
b) Elternbeiträge
c) Aufgaben der Kindertageseinrichtung
d) Aufsichtspflicht
e) Kündigung des Betreuungsverhältnisses
f) Regelungen bei Erkrankungen
g) Öffnungszeiten und Schließtage

§0. Aufgaben der Kindertageseinrichtung
Die kommunalen Kindertageseinrichtungen sind Lebens- und Lernorte für Kinder im Vorschulalter sowie im Grundschulalter. Sie erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und unterstützen deren Förderung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten.
...

§28.


Die kommunalen Kindertageseinrichtungen nehmen Kinder im Rahmen ihrer verfügbaren Platzkapazitäten und entsprechend der örtlichen Bedarfsplanung auf. Aufgenommen werden Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in dieser Stadt haben, im Alter von sechs Monaten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, in besonderen Fällen bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Die Leitung der Kindertageseinrichtung ist nach § 35 dieser Benutzungsordnung berechtigt, die erforderlichen Sachverhalte zu erfragen, schriftliche Nachweise anzufordern und diese, soweit notwendig, zu überprüfen.

§29.


Die Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten können das Vertragsverhältnis schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beenden. Wechselt ein Kind von der Kindertageseinrichtung in die Schule, ist keine Kündigung erforderlich. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Ablauf des Kindergartenjahres, das heißt mit dem 31.08. eines Jahres.

§30.


Das Kindergartenjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Kindertageseinrichtung gibt Kernzeiten für den täglichen Besuch bekannt. Kann ein Kind die Kindertageseinrichtung nicht besuchen, ist diese unverzüglich darüber zu informieren. Die Kindertageseinrichtung wird regelmäßig von Montag bis Freitag besucht, ausgenommen gesetzliche Feiertage, Schließtage sowie außerordentliche Schließungen.
Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Aufnahmeverfahren

Erklärung: In §28 wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Kinder in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Der Paragraph nennt Kriterien wie Wohnsitz, Alter, verfügbare Platzkapazitäten sowie die Befugnisse der Einrichtungsleitung zur Prüfung von Unterlagen. Damit beschreibt er eindeutig das Aufnahmeverfahren.

Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Kündigung des Betreuungsverhältnisses

Erklärung: §29 befasst sich mit der Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Es werden die Kündigungsfrist, die schriftliche Form sowie der automatische Vertragsabschluss beim Übergang in die Schule geregelt. Inhaltlich passt dieser Paragraph daher zur Überschrift „Kündigung des Betreuungsverhältnisses“.

Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Öffnungszeiten und Schließtage

Erklärung: In §30 werden das Kindergartenjahr, die regelmäßigen Besuchszeiten sowie Ausnahmen wie Feiertage und Schließtage festgelegt. Der Schwerpunkt liegt auf Zeiten, an denen die Einrichtung geöffnet oder geschlossen ist, weshalb die Überschrift „Öffnungszeiten und Schließtage“ zutreffend ist.
5.15.
Informationen zur Paketzustellung und Serviceleistungen
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Informationen
Inhaltsverzeichnis
a) Erneuter Zustellversuch für Sendungen
b) Zusätzliche Dienstleistungen
c) Vorgehen bei verlorenen Paketen
d) Verzeichnis der Abholstationen nach Region
e) Rücksendung zugestellter Pakete
f) Übergabe von Sendungen an Nachbarn
g) Beschädigte Inhalte von zugestellten Paketen

§0. Zustellung beim ersten Versuch
Ein Zusteller ist nicht rund um die Uhr im Einsatz, und Empfängerinnen und Empfänger sind nicht jederzeit zu Hause anzutreffen. Angesichts des stetig steigenden Paketaufkommens ist es daher nicht ungewöhnlich, dass Sendungen nicht immer beim ersten Zustellversuch übergeben werden können. Die Paketdienste reagieren darauf mit unterschiedlichen Lösungsansätzen und ergänzenden Serviceangeboten.
...

§1.


Bei Abwesenheit der Empfängerinnen oder Empfänger versuchen die Zusteller des Paketdienstes, die Sendung bei einer geeigneten Ersatzperson in der näheren Umgebung abzugeben. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Zustellung bereits beim ersten Versuch erfolgreich ist. Als Hinweis hinterlassen die Zusteller eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten der Empfängerinnen oder Empfänger.

§2.


Wird keine geeignete Ersatzperson angetroffen, wird das Paket in der Regel an die nächstgelegene Postfiliale oder in bestimmten Fällen an eine Abholstation weitergeleitet. Erfolgt die Einlagerung in einer Packstation, befindet sich auf der Benachrichtigungskarte ein entsprechender Abholcode. Über diesen Code können Kundinnen und Kunden ihre Sendung abholen, sofern sie bereits für den Packstation-Service registriert sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen weiteren Zustellversuch zu veranlassen. Die dafür erforderliche Telefonnummer ist auf der Benachrichtigungskarte angegeben. Ein zweiter Zustellversuch kann ebenfalls online beantragt werden.

§3.


Der Service des Paketdienstes kann durch eine Registrierung auf der Internetplattform mobil.paket.de erweitert werden. Dadurch erhalten Empfängerinnen und Empfänger zusätzliche Möglichkeiten, Einfluss auf die Zustellung zu nehmen. Zum erweiterten Leistungsumfang gehören unter anderem die Festlegung eines bevorzugten Zustellzeitpunkts, die Lieferung an eine Wunschfiliale oder die Übergabe an eine ausgewählte Nachbarperson.
Aufgabe 1 – §1
Richtige Antwort: ✅ Übergabe von Sendungen an Nachbarn

Erklärung: In §1 wird beschrieben, dass Pakete bei Abwesenheit der Empfängerinnen und Empfänger an eine geeignete Ersatzperson in der näheren Umgebung übergeben werden können. Dabei handelt es sich eindeutig um die Übergabe von Sendungen an Nachbarn.

Aufgabe 2 – §2
Richtige Antwort: ✅ Erneuter Zustellversuch für Sendungen

Erklärung: §2 erläutert, was geschieht, wenn keine Ersatzperson angetroffen wird. Es wird erklärt, dass Pakete in eine Filiale oder Packstation gebracht werden und dass ein weiterer Zustellversuch telefonisch oder online veranlasst werden kann. Der Schwerpunkt liegt damit auf dem erneuten Zustellversuch.

Aufgabe 3 – §3
Richtige Antwort: ✅ Zusätzliche Dienstleistungen

Erklärung: In §3 geht es um eine freiwillige Registrierung, durch die Kundinnen und Kunden zusätzliche Serviceangebote nutzen können, zum Beispiel Wunschzustellung, Lieferung an eine Filiale oder Übergabe an eine bestimmte Nachbarperson. Dies entspricht inhaltlich den zusätzlichen Dienstleistungen.

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