Chủ Nhật, 19 tháng 4, 2026

5.22. - 23. -

 Hausordnung der Wohnanlage | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Nutzung der gemeinschaftlichen Wascheinrichtungen

b) Abstellen von Kraftfahrzeugen

c) Sicherheitsbestimmungen

d) Haltung von Haustieren

e) Lärmschutzregelungen

f) Entsorgung von Abfällen

g) Sauberkeitspflichten

§0. Sauberkeit

Gebäude und Grundstück sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Verunreinigungen müssen unverzüglich von der verantwortlichen verursachenden Person beseitigt werden. Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind verpflichtet, in gemeinsam genutzten Innenbereichen sowie auf den Außenflächen auf Sauberkeit zu achten.

...

§28.

Ruhestörende Geräusche sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 07:00 Uhr gelten allgemeine Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Fernseh-, Radio- und andere Tonwiedergabegeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Musizieren ist erlaubt, jedoch ausschließlich in Zimmerlautstärke und nur außerhalb der festgelegten Ruhezeiten. Handwerkliche Tätigkeiten in Wohnung, Hof oder Garten, bei denen störende Geräusche entstehen können (z. B. Bohren, Rasenmähen, Hämmern, Sägen u. Ä.), dürfen von Montag bis Samstag ausschließlich in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr durchgeführt werden.

§29

Das Studentenwerk setzt sich für eine Verringerung der Müllkosten ein und stellt Möglichkeiten zur getrennten Entsorgung von Abfällen zur Verfügung. Die Mieterinnen und Mieter sind ausdrücklich verpflichtet, im Rahmen der vorhandenen Angebote eine Mülltrennung vorzunehmen. Hierzu sind auch die bereitgestellten städtischen Sammelbehälter für Glas, Papier und Karton zu verwenden. Auskünfte zu Einzelheiten der Abfalltrennung sowie zu den Standorten der Entsorgungscontainer erteilen die Hausmeister.

§30.

Alle Wohnungen sind mit Rauchmeldern ausgestattet, die einmal jährlich gewartet werden. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen oder stark geruchsbildenden Stoffen in Kellerräumen, auf Dachböden, in Tiefgaragen oder in den Wohnungen ist untersagt. Bei Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen ist im Falle eines Mangels unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen. Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen nicht erlaubt.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Lärmschutzregelungen

Erklärung: In §28 werden konkrete Ruhezeiten festgelegt und es wird geregelt, wann und in welcher Lautstärke Fernsehen, Musikhören, Musizieren oder handwerkliche Tätigkeiten erlaubt sind. Der gesamte Paragraph befasst sich ausschließlich mit der Vermeidung von Lärm und dem Schutz der Ruhe der Bewohner.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Entsorgung von Abfällen

Erklärung: §29 behandelt die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Es wird beschrieben, welche Sammelbehälter zu nutzen sind und dass die Mieter zur Mülltrennung verpflichtet sind. Inhaltlich passt der Paragraph eindeutig zur Überschrift „Entsorgung von Abfällen“.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Sicherheitsbestimmungen

Erklärung: In §30 geht es um Maßnahmen zum Brandschutz und zur allgemeinen Sicherheit, etwa Rauchmelder, den Umgang mit gefährlichen Stoffen, Verhalten bei Schäden an Gas- oder Wasserleitungen sowie Grillverbote. Diese Regeln dienen dem Schutz der Bewohner und fallen daher unter „Sicherheitsbestimmungen“.

5.23.

Benutzungsordnung der Stadtteilbibliothek | Lesen B2 Goethe

Sie möchten sich in der Schulbibliothek anmelden und lesen die Benutzungsordnung.

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Benutzungsordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Aufenthalt in den Lesesälen

b) Servicezeiten

c) Entgelte und Gebühren

d) Umgang mit ausgeliehenen Medien

e) Ausleihe von Medien

f) Verwendung digitaler Angebote

g) Aufgaben und Rechte des Bibliotheksteams

§0. Registrierung

Wer die Stadtteilbibliothek nutzen möchte, muss sich unter Angabe persönlicher Daten anmelden. Bei minderjährigen Personen ist die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennen alle Nutzerinnen und Nutzer diese Benutzungsordnung als verbindlich an. Jede angemeldete Person erhält einen persönlichen Bibliotheksausweis, der nicht an andere weitergegeben werden darf.

...

§28.

Medien können für einen Zeitraum von vier Wochen entliehen werden. Ist die Bibliothek am vorgesehenen Rückgabetag geschlossen, gilt der nächste Öffnungstag als Abgabetermin. Eine Ausleihe ist ausschließlich vor Ort in der Bibliothek möglich. Die Leihfrist kann bei Vorlage des Bibliotheksausweises einmalig verlängert werden. Die Ausleihe aus dem Bestand der Stadtteilbibliothek ist kostenlos. Es dürfen maximal vier Medien gleichzeitig entliehen werden. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Medien an andere Personen ist nicht erlaubt.

§29.

Alle Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, mit den entliehenen Medien sorgfältig umzugehen und sie vor Veränderungen, Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Als Beschädigung gelten unter anderem Markierungen, Unterstreichungen oder Eintragungen. Für jede Beschädigung oder für den Verlust ausgeliehener Medien haftet die nutzende Person beziehungsweise bei Minderjährigen deren Eltern oder Erziehungsberechtigte.

§30.

Innerhalb der Räumlichkeiten der Bibliothek ist darauf zu achten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gestört werden. Darüber hinaus gilt die Hausordnung der Bibliothek. Das Mitbringen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind nicht gestattet. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist auch dann Folge zu leisten, wenn diese im Einzelfall von den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung abweichen.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Ausleihe von Medien

Erklärung: §28 regelt подробно die Bedingungen der Ausleihe: Leihfrist, Verlängerung, maximale Anzahl der Medien, Rückgaberegeln sowie das Verbot der Weitergabe an andere Personen. Inhaltlich passt dieser Paragraph eindeutig zur Überschrift „Ausleihe von Medien“.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Umgang mit ausgeliehenen Medien

Erklärung: In §29 wird festgelegt, wie ausgeliehene Medien zu behandeln sind. Es geht um sorgfältigen Umgang, den Schutz vor Beschädigungen sowie um die Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Damit entspricht der Inhalt genau der Überschrift „Umgang mit ausgeliehenen Medien“.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Aufenthalt in den Lesesälen

Erklärung: §30 enthält Verhaltensregeln für den Aufenthalt in den Bibliotheksräumen. Dazu gehören Rücksichtnahme auf andere Besucher, das Verbot von Essen und Trinken sowie das Befolgen der Anweisungen des Personals. Diese Punkte betreffen eindeutig den „Aufenthalt in den Lesesälen“.

5.24.

  Hausregeln Gästehaus „Sonnenblick“ | Lesen B2 Goethe

Sie sind in einem Hotel und lesen die Hausordnung.
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht.

38% (9 von 24 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

§0. Zutritt und Schließsystem
Nach Ihrer Ankunft in unserem Gästehaus melden Sie sich bitte an der Rezeption an. Dort erhalten Sie für jedes von Ihnen reservierte und bezogene Zimmer eine sogenannte Zimmerkarte (elektronischer Schlüssel). Diese Karte ermöglicht Ihnen den Zutritt zu Ihrem Zimmer während des gesamten Aufenthalts. Bei Ihrer Abreise sind alle ausgegebenen Zimmerkarten vollständig an der Rezeption abzugeben.
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§28.

Wir bitten alle Gäste darum, ihr Verhalten so auszurichten, dass weder andere Hausgäste noch die Anwohner in der Umgebung beeinträchtigt oder belästigt werden.

§29.

Zum Schutz unserer Umwelt möchten wir darauf hinweisen, dass Wasser und elektrische Energie wertvolle Ressourcen sind. Bitte lassen Sie Wasserhähne nicht unnötig laufen. Nach dem Lüften schließen Sie die Fenster wieder sorgfältig. Unterstützen Sie uns beim sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und Waschmitteln und beachten Sie folgende Hinweise: „Handtücher auf dem Boden bedeuten: bitte austauschen.“ „Handtücher auf der Halterung signalisieren: ich benutze sie weiter.“

§30.

Falls es im Brandfall nicht möglich sein sollte, das Treppenhaus zu nutzen, verwenden Sie bitte das deutlich gekennzeichnete Fluchtfenster. Sollte auch der Zugang zur Außentreppe versperrt sein, bleiben Sie bitte in Ihrem Zimmer, verschließen Sie die Tür (nicht abschließen) und machen Sie sich am geöffneten Fenster für Rettungskräfte bemerkbar.
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§35. Zusatzregel zur Nachtruhe
Im Interesse aller Hausgäste bitten wir Sie, Ihr Fernsehgerät ab 21:30 Uhr ausschließlich in Zimmerlautstärke zu betreiben. In Mehrbettzimmern gilt: Auf Wunsch auch nur eines Gastes sind Licht und Ruhe einzuhalten. Auch auf den Fluren und im Treppenbereich ist darauf zu achten, keine störenden Geräusche zu verursachen.
Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Ruhezeiten

Erklärung: In §28 werden die Gäste dazu aufgefordert, sich so zu verhalten, dass weder andere Hausgäste noch Anwohner gestört oder belästigt werden. Der Fokus liegt damit klar auf Rücksichtnahme und der Einhaltung von Ruhe, was inhaltlich zur Überschrift „Ruhezeiten“ passt.

Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Ressourcenschonung

Erklärung: §29 thematisiert den sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und Waschmitteln. Auch die Hinweise zur Handtuchnutzung dienen dem Ziel, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Deshalb passt hier die Überschrift „Ressourcenschonung“.

Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Verhalten bei Zwischenfällen

Erklärung: In §30 wird genau erklärt, wie sich Gäste im Brandfall verhalten sollen, welche Fluchtwege zu nutzen sind und was zu tun ist, wenn diese nicht zugänglich sind. Es handelt sich eindeutig um Anweisungen für einen Notfall, also um „Verhalten bei Zwischenfällen“.

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