Zugangskontrolle und Zeiterfassung
Lesen Sie die Texte und die Aufgaben. Ist die Aussage dazu richtig oder falsch und welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?
Zu Beginn Ihrer Beschäftigung erhalten Sie eine persönliche Mitarbeiterkarte mit integriertem Chip. Diese Karte dient nicht nur dazu, das Firmengebäude zu betreten, sondern wird zugleich für die Erfassung Ihrer Arbeitszeiten verwendet. Darüber hinaus kann sie auch zum Bezahlen in unserer Cafeteria und an den Getränkeautomaten eingesetzt werden. Außerdem ermöglicht sie den Zugang zu unserem betriebseigenen Trainingsraum.
Im Eingangsbereich beim Hauptaufzug befindet sich ein elektronisches Terminal zur Zeiterfassung. Bitte halten Sie Ihre Karte beim Betreten und Verlassen des Hauses jeweils an das gekennzeichnete Lesefeld. Kontrollieren Sie anschließend auf dem Display, ob Beginn und Ende Ihrer Arbeitszeit korrekt gespeichert wurden. Dort wird Ihnen auch die Summe Ihrer bislang erfassten Monatsstunden angezeigt.
Das System ermittelt automatisch sowohl die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit als auch mögliche Plus- oder Minusstunden. Zusätzlich richtet Ihnen die Personalstelle einen Zugang zu unserem digitalen Arbeitszeitportal TimeView ein. Dort können Sie Ihr persönliches Stundenkonto jederzeit im Intranet abrufen.
1/Die Mitarbeiterkarte hat außer der Zeiterfassung noch weitere Einsatzmöglichkeiten.
richtig
falsch
2/Überstunden
lassen sich online im System nachsehen.
sind im Unternehmen grundsätzlich verboten.
werden im Zeiterfassungssystem nicht erfasst.
2.27/
Die wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden im Überblick
Lesen Sie die Texte und die Aufgaben. Ist die Aussage dazu richtig oder falsch und welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?
In unserem Unternehmen beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Üblicherweise wird an fünf Arbeitstagen gearbeitet. Ein normaler Arbeitstag umfasst dabei acht Stunden, wobei Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen.
In besonderen betrieblichen Situationen kann es vorkommen, dass Beschäftigte an einzelnen Tagen länger arbeiten müssen. In solchen Fällen sind bis zu zehn Arbeitsstunden pro Tag möglich. Diese zusätzliche Arbeitszeit ist jedoch nur ausnahmsweise zulässig und muss innerhalb von sechs Monaten durch entsprechend kürzere Arbeitstage ausgeglichen werden.
Für die tägliche Arbeitszeit gilt ein flexibles Modell. Mitarbeitende können ihren Arbeitsbeginn und ihr Arbeitsende teilweise selbst festlegen. Allerdings gibt es eine feste Anwesenheitszeit: Zwischen 10:30 Uhr und 15:30 Uhr müssen alle Beschäftigten im Betrieb anwesend sein. Der flexible Arbeitsbeginn ist zwischen 8:30 Uhr und 10:30 Uhr möglich, das flexible Arbeitsende zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeitfenster kann der Arbeitstag nicht frei begonnen oder beendet werden. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann die Unternehmensleitung die Gleitzeitregelung vorübergehend außer Kraft setzen.
Die täglich geleisteten Stunden werden automatisch durch unser elektronisches Zeiterfassungssystem erfasst und auf dem persönlichen Arbeitszeitkonto verbucht. Wenn in einer Woche mehr als 40 Stunden gearbeitet wurde, sollen diese Überstunden möglichst noch vor Ende des Monats durch kürzere Arbeitszeiten wieder ausgeglichen werden. Falls das nicht möglich ist, wird gemeinsam mit der Geschäftsleitung zeitnah über eine Lösung entschieden.
1Die Beschäftigten können morgens mit der Arbeit beginnen, wann sie möchten.
Richtig
Falsch
2
Entsteht auf dem Arbeitszeitkonto ein Plus,
kann der Betrieb den normalen Acht-Stunden-Tag nach Bedarf verlängern oder verkürzen.
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