Thứ Tư, 15 tháng 4, 2026

5.4. -.5-.6

 5.4.

Hausordnung des Hotels | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Umgang mit dem Hoteleigentum

b) Verwahrung von Wertgegenständen

c) Ruhezeiten

d) Verhalten in Notfällen

e) Nutzung des Wellnessbereichs

f) Missachtung der Hausordnung

g) Änderung der Reservierung oder Umbuchung

§0. Mahlzeiten

Frühstücksbuffet: von 6:30 Uhr bis 10:30 Uhr, sonntags bis 11:00 Uhr

Mittagessen: von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Abendessen: von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr

Sollten Sie ein Lunchpaket wünschen, bitten wir Sie, dieses entweder am Vortag bis 20:00 Uhr an der Rezeption oder am jeweiligen Tag bis 8:00 Uhr zu bestellen.

...

§28.

Wir bitten Sie, die Hotelzimmer sowie deren Ausstattung pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen im Zimmer melden Sie bitte umgehend an der Rezeption. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch Gäste verursachte vorsätzliche Schäden ersetzt werden müssen und Ihnen in Rechnung gestellt werden. Bei unsachgemäßer Nutzung, Beschädigung oder Verlust der Zimmerkarte wird eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 25 Euro berechnet.

§29.

Eine Verlängerung oder Verkürzung Ihres Aufenthalts wird wie folgt geregelt:

Änderungen des gebuchten Zeitraums sind ausschließlich bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin in schriftlicher oder elektronischer Form möglich.

Sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine verspätete Ankunft getroffen wurde, ist das Hotel berechtigt, das reservierte Zimmer nach Ablauf von 24 Stunden anderweitig zu vergeben.

Bei kurzfristigen Verlängerungen während Ihres Aufenthalts wenden Sie sich bitte direkt an die Rezeption.


§30.

Bargeld, Schmuck oder ähnliche Wertgegenstände bewahren Sie bitte entweder im Zimmersafe oder im Hotelsafe an der Rezeption auf. Auf der Innenseite der Zimmertür befindet sich eine entsprechende Gebrauchsanweisung. Die Hotelleitung übernimmt keine Haftung für abhandengekommene oder verlorene Gegenstände, es sei denn, diese wurden ordnungsgemäß im Hotelsafe hinterlegt.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Umgang mit dem Hoteleigentum


Erklärung: In §28 geht es um den sorgfältigen Umgang mit den Hotelzimmern, der Ausstattung und der Zimmerkarte. Es wird geregelt, dass Schäden zu vermeiden sind, Mängel gemeldet werden müssen und verursachte Schäden kostenpflichtig sind. Damit steht eindeutig der verantwortungsvolle Umgang mit dem Hoteleigentum im Mittelpunkt.


Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Änderung der Reservierung oder Umbuchung


Erklärung: §29 behandelt die Verlängerung oder Verkürzung des Aufenthalts sowie Fristen und Bedingungen für Änderungen des gebuchten Zeitraums. Auch die Regelung zur verspäteten Ankunft und zur kurzfristigen Verlängerung wird hier beschrieben. Inhaltlich passt dies eindeutig zur Überschrift „Änderung der Reservierung oder Umbuchung“.


Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Verwahrung von Wertgegenständen


Erklärung: In §30 wird erklärt, wie Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände sicher aufzubewahren sind und unter welchen Bedingungen das Hotel haftet. Der Fokus liegt klar auf der sicheren Verwahrung von Wertgegenständen, weshalb diese Überschrift hier korrekt ist.

5.5.

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Wahlordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Aufgaben des Studierendenparlaments

b) Einspruch gegen das Wahlergebnis

c) Wahltermin und Fristen

d) Wahlberechtigung

e) Wahlbeteiligung

f) Wählbarkeit und Wahlverfahren

g) Wahlunterlagen und Stimmzettel

§0. Geltungsbereich und Wahlgrundsätze

Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft werden grundsätzlich in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl bestimmt. Das Studierendenparlament wird jeweils für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gewählt.

...

§28. Aufgaben des StudierendenparlamentsEinspruch gegen das WahlergebnisWahltermin und FristenWahlberechtigungWahlbeteiligungWählbarkeit und WahlverfahrenWahlunterlagen und Stimmzettel

Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die spätestens 30 Tage vor dem Wahltag an der Universität eingeschrieben sind und im Wählerverzeichnis geführt werden. Das Wählerverzeichnis liegt beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) täglich zwischen 9:00 und 17:00 Uhr im Raum 230 des Hauptgebäudes zur Einsichtnahme aus. Gasthörerinnen und Gasthörer sind von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen.

§29. Aufgaben des StudierendenparlamentsEinspruch gegen das WahlergebnisWahltermin und FristenWahlberechtigungWahlbeteiligungWählbarkeit und WahlverfahrenWahlunterlagen und Stimmzettel

Die Wahl zum Studierendenparlament wird als Listenwahl durchgeführt. Kandidieren können alle an der Universität immatrikulierten und im Wählerverzeichnis eingetragenen Studierenden, indem sie sich zur Wahl stellen und auf eine Wahlliste setzen lassen. Die Wahlvorschläge müssen spätestens zehn Tage vor dem Wahltag schriftlich beim Wahlausschuss eingereicht werden. Jede Liste hat die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, deren Anschrift sowie Matrikelnummern zu enthalten und muss mit den entsprechenden eigenhändigen Unterschriften versehen sein. Werden Bewerberinnen oder Bewerber nicht zugelassen, kann innerhalb von fünf Tagen Einspruch beim Wahlausschuss eingelegt werden. Jede wahlberechtigte Person verfügt insgesamt über drei Stimmen. Diese Stimmen können auf unterschiedliche Listen und/oder einzelne Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden. Pro Person dürfen ein bis drei Stimmen abgegeben werden.

§30. Aufgaben des StudierendenparlamentsEinspruch gegen das WahlergebnisWahltermin und FristenWahlberechtigungWahlbeteiligungWählbarkeit und WahlverfahrenWahlunterlagen und Stimmzettel

Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, gegen das Ergebnis der Wahl Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der öffentlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. Der Einspruch ist schriftlich beim Wahlausschuss einzureichen und sachlich zu begründen.

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Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Wahlberechtigung

Erklärung: In §28 wird genau festgelegt, wer an der Wahl zum Studierendenparlament teilnehmen darf. Der Paragraf nennt die Voraussetzungen für das Wahlrecht, wie die rechtzeitige Immatrikulation, den Eintrag im Wählerverzeichnis sowie den Ausschluss von Gasthörerinnen und Gasthörern. Damit geht es eindeutig um die Wahlberechtigung.

Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Wählbarkeit und Wahlverfahren

Erklärung: §29 beschreibt, wie die Wahl durchgeführt wird und wer kandidieren darf. Es geht um die Listenwahl, die Voraussetzungen für Kandidaturen, die Einreichung von Wahlvorschlägen, die Stimmenverteilung sowie Einspruchsmöglichkeiten bei Nichtzulassung. Diese Inhalte betreffen sowohl die Wählbarkeit als auch das konkrete Wahlverfahren.

Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Einspruch gegen das Wahlergebnis

Erklärung: In §30 wird geregelt, dass wahlberechtigte Personen das Recht haben, gegen das Wahlergebnis Beschwerde einzulegen. Der Paragraf legt die Frist, die Form und die zuständige Stelle für den Einspruch fest. Damit passt diese Regelung eindeutig zur Überschrift „

Einspruch gegen das Wahlergebnis“.

5.6.

Hausordnung des Hotels | Lesen B2 Goethe

Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 

Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Hausordnung

Inhaltsverzeichnis

a) Umgang mit dem Hoteleigentum

b) Verwahrung von Wertgegenständen

c) Ruhezeiten

d) Verhalten in Notfällen

e) Nutzung des Wellnessbereichs

f) Missachtung der Hausordnung

g) Änderung der Reservierung oder Umbuchung

§0. Mahlzeiten

Frühstücksbuffet: von 6:30 Uhr bis 10:30 Uhr, sonntags bis 11:00 Uhr

Mittagessen: von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Abendessen: von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr

Sollten Sie ein Lunchpaket wünschen, bitten wir Sie, dieses entweder am Vortag bis 20:00 Uhr an der Rezeption oder am jeweiligen Tag bis 8:00 Uhr zu bestellen.

...

§28.

Wir bitten Sie, die Hotelzimmer sowie deren Ausstattung pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen im Zimmer melden Sie bitte umgehend an der Rezeption. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch Gäste verursachte vorsätzliche Schäden ersetzt werden müssen und Ihnen in Rechnung gestellt werden. Bei unsachgemäßer Nutzung, Beschädigung oder Verlust der Zimmerkarte wird eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 25 Euro berechnet.

§29.

Eine Verlängerung oder Verkürzung Ihres Aufenthalts wird wie folgt geregelt:

Änderungen des gebuchten Zeitraums sind ausschließlich bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin in schriftlicher oder elektronischer Form möglich.

Sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine verspätete Ankunft getroffen wurde, ist das Hotel berechtigt, das reservierte Zimmer nach Ablauf von 24 Stunden anderweitig zu vergeben.

Bei kurzfristigen Verlängerungen während Ihres Aufenthalts wenden Sie sich bitte direkt an die Rezeption.

§30.

Bargeld, Schmuck oder ähnliche Wertgegenstände bewahren Sie bitte entweder im Zimmersafe oder im Hotelsafe an der Rezeption auf. Auf der Innenseite der Zimmertür befindet sich eine entsprechende Gebrauchsanweisung. Die Hotelleitung übernimmt keine Haftung für abhandengekommene oder verlorene Gegenstände, es sei denn, diese wurden ordnungsgemäß im Hotelsafe hinterlegt.

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Steuerliche Bestimmungen


Erklärung: In §28 wird geregelt, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, wie finanzielle Mittel verwendet werden dürfen und dass Mitgliedsbeiträge sowie Spenden steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Inhalte betreffen eindeutig steuerliche Fragen und passen daher zur Überschrift „Steuerliche Bestimmungen“.


Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Aufnahme neuer Mitglieder


Erklärung: §29 beschreibt, wer Mitglied des Vereins werden kann, welche formalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welches Vereinsorgan über die Aufnahme entscheidet. Damit geht es klar um das Verfahren der Aufnahme neuer Mitglieder.


Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Beendigung der Mitgliedschaft


Erklärung: In §30 wird die Auflösung des Vereins geregelt. Mit der Auflösung endet automatisch die Mitgliedschaft aller Vereinsmitglieder. Obwohl der Paragraf nicht einzelne Austritte beschreibt, behandelt er die vollständige Beendigung der Mitgliedschaften und passt daher am besten zur Überschrift „Beendigung der Mitgliedschaft“.

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