5.1.
Berufsfachschule für Soziale Arbeit | Lesen B2 Goethe
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen?
Vier Überschriften werden nicht gebraucht.
Informationsblatt
Inhaltsverzeichnis
a) Räume und Ausstattung
b) Berufsbild
c) Aktuelles
d) Kollegium
e) Zulassungsvoraussetzungen
f) Weiterbildung
g) Schulkultur
§0. Wer wir sind
An der Berufsfachschule für Soziale Arbeit werden die Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Beruf der Sozialpädagogischen Assistenz (SPA) für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt praxisnah und projektorientiert in verschiedenen Lernfeldern.
...
§28.
Der Besuch der Berufsfachschule ist nur mit einem mittleren Schulabschluss oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung möglich. Im Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule muss ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch nachgewiesen werden. Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland haben einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 vorzulegen. Spätestens am ersten Schultag ist außerdem nachzuweisen, dass der Hauptwohnsitz in Hamburg liegt.
§29.
Die Berufsfachschule für Soziale Arbeit fühlt sich einer humanistischen Grundhaltung verpflichtet. Zu den zentralen Werten ihres Selbstverständnisses zählen gegenseitige Unterstützung und individuelle Hilfe, Toleranz, Respekt und Wertschätzung gegenüber anderen Menschen sowie Nächstenliebe.
§30.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten (SPA) liegt in der pädagogischen Arbeit mit Kindern. SPAs arbeiten überwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder. Gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern begleiten und fördern sie die Entwicklung der Kinder hin zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Dabei werden sowohl Kinder mit Behinderungen als auch Kinder mit anderer Muttersprache und unterschiedlichem kulturellem Hintergrund in die Arbeit einbezogen.
Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Zulassungsvoraussetzungen
Erklärung: In §28 wird genau beschrieben, welche schulischen Abschlüsse, Notenvoraussetzungen und sprachlichen Kompetenzen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, um die Berufsfachschule besuchen zu können. Zudem wird der erforderliche Hauptwohnsitz genannt. Damit geht es eindeutig um die Voraussetzungen für die Zulassung.
Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Schulkultur
Erklärung: §29 beschreibt die grundlegenden Werte und die pädagogische Haltung der Berufsfachschule, wie Humanismus, Toleranz, Respekt und gegenseitige Unterstützung. Diese Inhalte betreffen das Selbstverständnis und das Miteinander an der Schule und passen daher zur Überschrift „Schulkultur“.
Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Berufsbild
Erklärung: In §30 wird dargestellt, welche Aufgaben Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten übernehmen, in welchen Einrichtungen sie arbeiten und welche Ziele ihre pädagogische Arbeit verfolgt. Der Fokus liegt auf dem Tätigkeitsfeld und den beruflichen Aufgaben, weshalb die Überschrift „Berufsbild“ am
besten passt.
5.2.
Satzung des Sportvereins | Lesen B2 Goethe
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen?
Vier Überschriften werden nicht gebraucht.
Vereinsordnung
Inhaltsverzeichnis
a) Ehrenmitgliedschaft
b) Erwerb der Mitgliedschaft
c) Beendigung der Mitgliedschaft
d) Auflösung des Vereins
e) Vereinstätigkeit
f) Mitgliederversammlung
g) Vereinszweck
§0. Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Sportgemeinschaft Neudorf e. V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Neudorf und ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
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§28.
1. Ziel des Vereins ist die Pflege sowie die Förderung des Sports.
2. Der Verein ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Eigeninteressen. Sämtliche Mittel des Vereins sowie mögliche Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§29.
Zur Förderung und Pflege des Sports ist der Verein in folgenden Bereichen aktiv:
§30.
1. Dem Verein kann jede natürliche Person beitreten.
2. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Als Jugendliche gelten Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet, das 18. Lebensjahr jedoch noch nicht erreicht haben.
3. Über die Aufnahme aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrags entscheidet der Vorstand. Bei minderjährigen Antragstellenden ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
4. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand ist endgültig und nicht anfechtbar.
Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Vereinszweck
Erklärung: In §28 wird festgelegt, welches grundlegende Ziel der Verein verfolgt. Es geht um die Förderung des Sports, die Gemeinnützigkeit des Vereins und die Verwendung der finanziellen Mittel ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke. Damit beschreibt dieser Paragraf eindeutig den Zweck des Vereins.
Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Vereinstätigkeit
Erklärung: §29 beschreibt konkret, in welchen Bereichen der Verein aktiv ist. Genannt werden unter anderem der organisierte Sportbetrieb, die Pflege von Sportanlagen, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern. Der Schwerpunkt liegt somit auf den praktischen Tätigkeiten des Vereins.
Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Erwerb der Mitgliedschaft
Erklärung: In §30 wird geregelt, wer dem Verein beitreten kann, welche Altersgruppen unterschieden werden und wie das Aufnahmeverfahren abläuft. Auch die Entscheidungskompetenz des Vorstands über Aufnahmeanträge wird festgelegt. Inhaltlich geht es damit eindeutig um den Erwerb der Mitgliedschaft.
5.3.
Laborordnung für das Physiklabor | Lesen B2 Goethe
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen?
Vier Überschriften werden nicht gebraucht.
Laborordnung
Inhaltsverzeichnis
a) Messdaten und Protokollführung
b) Nutzung elektrischer Geräte
c) Umgang mit radioaktiven Stoffen
d) Verhalten im Physiklabor
e) Experimente mit computergestützter Steuerung
f) Sicherheitsbestimmungen
g) Umgang mit chemischen Substanzen
§0. Verhalten im Physiklabor
Achten Sie während der gesamten Arbeitszeit darauf, Ihren Arbeitsplatz stets ordentlich zu halten. Nach Beendigung der Arbeit sind sämtliche verwendeten Materialien und Geräte wieder aufzuräumen. Verlassen Sie einen sauberen Arbeitsplatz sowie ein gereinigtes Labor. Im Labor ist es untersagt, Speisen zu sich zu nehmen oder Getränke zu konsumieren. Sie dürfen das Labor auch nur kurzfristig nicht ohne vorherige Abmeldung verlassen.
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§28.
Der Umbau oder die Veränderung von Versuchsaufbauten durch unbefugte Personen ist nicht erlaubt. Scherze haben im Labor keinen Platz, da sie zu Unfällen führen können. Bei besonders gefährlichen Experimenten erfolgt die Einweisung durch die Lehrkraft. Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten. An beiden Ausgängen befinden sich entsprechende Notbeleuchtungen. Bei kleineren Verletzungen wenden Sie sich bitte an den bereitstehenden Notfallschrank. Die Entscheidung, ob ein Brand mit einem Feuerlöscher bekämpft wird, trifft die Lehrkraft. Im Zweifelsfall ist stets die Feuerwehr zu alarmieren.
§29.
Geräte, die für Laborversuche genutzt werden, dürfen ausschließlich an die vorgesehenen Laborsteckdosen angeschlossen werden, da diese gesondert abgesichert sind. Bei Gefahr kann der Strom im gesamten Raum über den roten Not-Aus-Schalter abgeschaltet werden. Schaltungen sind grundsätzlich spannungsfrei aufzubauen. Die Inbetriebnahme der Geräte darf erst nach der Abnahme durch die Lehrkraft erfolgen.
§30.
Beim Umgang mit chemischen Stoffen sind stets ein Laborkittel sowie eine Schutzbrille zu tragen. Verwenden Sie Substanzen sparsam und vermeiden Sie eine Verschmutzung Ihres Arbeitsplatzes. Benutzte Werkzeuge und Geräte sind nach dem Gebrauch zu reinigen. Stoffe, deren Gefährlichkeit nicht eindeutig festgestellt ist, sind mit derselben Vorsicht zu behandeln wie Gefahrstoffe.
Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Sicherheitsbestimmungen
Erklärung: In §28 werden Regeln beschrieben, die der Sicherheit im Physiklabor dienen. Dazu gehören das Verbot eigenmächtiger Umbauten, das Unterlassen von Scherzen, Hinweise zu Fluchtwegen, Notbeleuchtung, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie das richtige Verhalten bei Bränden. Der gesamte Absatz bezieht sich auf Unfallvermeidung und Notfallmaßnahmen und passt daher eindeutig zu den „Sicherheitsbestimmungen“.
Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Nutzung elektrischer Geräte
Erklärung: §29 regelt ausschließlich den sicheren Umgang mit elektrischen Geräten im Labor. Es wird festgelegt, an welche Steckdosen Geräte angeschlossen werden dürfen, wie der Not-Aus-Schalter zu nutzen ist und dass Schaltungen spannungsfrei aufzubauen sind. Damit steht klar die Nutzung elektrischer Geräte im Mittelpunkt.
Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Umgang mit chemischen Substanzen
Erklärung: In §30 geht es um Schutzmaßnahmen beim Arbeiten mit chemischen Stoffen. Vorgeschrieben werden das Tragen von Laborkittel und Schutzbrille, ein sparsamer Umgang mit Substanzen sowie die Reinigung von Geräten. Auch der vorsichtige Umgang mit nicht eindeutig identifizierten Stoffen wird betont. Inhaltlich passt dieser Paragraf eindeutig zur Überschrift „Umgang mit chemischen Substanzen“.
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